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Gutachten: Mordanklage gegen Amstettener Inzest-Täter möglich

Der Inzest-Vater von Amstetten könnte nach dem Bericht eines Gutachters auch wegen Mordes angeklagt werden.

Das Baby, das Josef Fritzl mit seiner Tochter Elisabeth zeugte und das wenige Tage nach seiner Geburt 1996 starb, hätte nach dem Bericht eines Experten bei entsprechender Hilfe überleben können, berichtete das österreichische Nachrichtenmagazin “News” in seiner am Donnerstag erscheinenden Ausgabe. Josef Fritzl hatte die Leiche des Kindes im Ofen verbrannt.

Der vom Gericht beauftragte Gutachter stützt sich laut “News” komplett auf die Aussage der Tochter Elisabeth. Demnach war Fritzl bei der Geburt des Kindes im Kellerverlies dabei. Der kleine Michael sei schwer krank zur Welt gekommen und habe erhebliche Atembeschwerden gehabt. Fritzl habe darauf nicht reagiert, rund 70 Stunden später sei das Kind gestorben. Da er gewusst haben muss, dass das Kind ohne entsprechende medizinische Versorgung stirbt, könne er nun zusätzlich wegen Mordes durch Unterlassung angeklagt werden, so die Schlussfolgerung des Gutachters. Der Angeklagte selbst, der in Untersuchungshaft sitzt und weitgehend geständig ist, bestreitet nach Angaben des Magazins jedoch, bei der Geburt dabei gewesen zu sein.

Der heute 73-Jährige hatte seine Tochter Elisabeth 24 Jahre in einem Kellerverlies unter seinem Haus gefangen gehalten, sie vergewaltigt und mit ihr sieben Kinder gezeugt. Im Frühjahr diesen Jahres waren die Behörden auf den Fall aufmerksam geworden. Der Prozess gegen den Mann soll noch vor Weihnachten beginnen und zum Schutz der Opfer wahrscheinlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Quelle: dpa

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