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Gutachten belastet Ex-Vorstände der Immofinanz

Das neue Gutachten belaste laut einem aktuellen Bericht des Wirtschaftsmagazins "Format" die ehemaligen Co-Vorstände der Immofinanz, Immoeast und Constantia Privatbank - Karl Petrikovic und Norbert Gertner - sowie Ex-Aufsichtsrat Helmut Schwager.

Demnach habe es für die von den drei Beschuldigten getätigten Optionsgeschäfte auf Immoeast- und Immofinanz keinen formalen Beschluss des Aufsichtsrates gegeben. Die Betroffenen bestreiten dies, für sie gilt die Unschuldsvermutung.

Über den Treuhänder Ernst Hable sollen Petrikovic, Gertner und Schwager Aktienkäufe und Optionsgeschäfte abgewickelt haben. Hable hatte von der zur Constantia Privatbank zählenden IMV Immobilien Management und Verwaltung GmbH (CPM IMV) knapp 20 Mio. Euro “Glattstellungsprämie” bekommen und davon 8,6 Mio. Euro an Petrikovic sowie jeweils 5,7 Mio. Euro an Gertner und Schwager weitergeleitet. Dies sei laut Gerichtsakt nicht okay gewesen, schreibt das “Format”, denn die drei hätten das Geld “unter dem Vorwand von vier angeblich 2004 und 2005 eingeräumten, tatsächlich aber erst im Februar 2006 ausgestellten Optionen auf Immoeast- und Immofinanz-Aktien” kassiert.

Petrikovic, Gertner und Schwager behaupten, für alle Geschäfte gültige Beschlüsse zu haben. Dies sei nur eine “Halbwahrheit”, so das “Format”, und zitiert aus dem “Faktum Hable”-Gutachten: “Zusammenfassend ist auszuführen, dass die Aufsichtsräte der Immofinanz am 13. 3. 2003 grundsätzlich Gespräche über eine Finanzierungszusage eines Ankaufes von Aktien der Immoeast durch Petrikovics und Gertner geführt haben, es aber wegen gesellschaftsrechtlicher Bedenken nicht zu einer Umsetzung der angedachten Finanzierung kam. Es liegt also kein formaler Beschluss des Aufsichtsrates … vor”.

Fragwürdige Rechnungen

Mit dem umstrittenen Aufsichtsratsbeschluss vom März wollen die Beschuldigten offenbar auch andere mutmaßliche Pflichtwidrigkeiten rechtfertigen, heißt es im Bericht weiter. So seien bei einer Razzia drei fragwürdige Rechnungen von 2004 und 2005 sicher gestellt worden. Über Zwischengesellschaften hätten demnach die drei Genannten einer Bankbeteiligung 672.000 Euro verrechnet – ohne konkrete Leistung. Auch hier werde argumentiert, dass die Geldsumme durch den AR-Beschluss gedeckt sei, so das “Format”.

Schlussendlich geht Gutachter Altenberger auch auf die “Schadenswiedergutmachung” ein, die die drei Beschuldigten am 17. November 2008 – kurz vor Start der polizeilichen Ermittlungen – geleistet haben: “Die von Gertner ermittelten Schadensbeträge konnten von mir auch mit den der Einvernahme beigelegten Unterlagen nicht nachvollzogen werden”, zitiert “Format” aus dem Gutachten. Damit sei der Zweck dieser tätigen Reue, nämlich Straffreiheit zu erlangen, “gekillt” worden.

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