Bundeskanzler Alfred Gusenbauer kündigte in einer Pressekonferenz diesbezügliche Gespräche mit der ÖVP an. Eine Evaluierung des Fremdenrechtsgesetzes hält Gusenbauer erst nach Installierung des Asylgerichtshofs für sinnvoll. Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (S) hat zuletzt immer wieder eine resche Evaluierung gefordert.
Gusenbauer argumentiert damit, dass das Gesetz erst dann vollständig umgesetzt sei, wenn der Asylgerichtshof eingesetzt ist. Dieser solle ab 1. Juli 2008 seine Arbeit aufnehmen, sagte Gusenbauer. In Richtung ÖVP fügte er hinzu, dass es besser gewesen wäre, wenn man diesen schon längst hätte.
Im Fall Zogaj schlägt die SPÖ für die minderjährigen Kinder, die bereits abgeschoben wurden, die Erteilung eines humanitären Visums oder einer besonderen Bewilligung zur Einreise aus jeweils besonders berücksichtigungswürdigen Gründen bzw. aus humanitären Gründen vor. Damit wäre eine Einreise und ein dreimonatiger Aufenthalt in Österreich möglich.
Die Mutter und die untergetauchte Tochter sollen ebenfalls für drei Monate eine Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen bekommen. Als nächster Schritt soll dann die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung aus humanitären Gründen für die gesamte Familie geprüft werden.
Das noch anhängige Verfahren bei Verfassungsgerichtshof (VfGH), das einen in letzter Instanz abgewiesenen Antrag auf Erstniederlassungsbewilligung betrifft, stünde diesem Vorschlag nicht entgegen.
Gusenbauer bezeichnete den von SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim ausgearbeiteten Vorschlag als sehr gut. Damit könne man solche Fälle auf Basis der rechtlichen Grundlagen in eine menschliche Art und Weise lösen. Der Vorschlag werde auch Gegenstand der Diskussion mit der ÖVP sein, so Gusenbauer.
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