Diese Bilder sollen Gurlitt “unverzüglich zur Rücknahme angeboten werden”, wie der Leitende Oberstaatsanwalt, Reinhard Nemetz, am Dienstag mitteilte. Insgesamt hatte die Staatsanwaltschaft laut “Sicherstellungsverzeichnis” 1.406 Kunstgegenstände beschlagnahmt. Das bayerische Justizministerium hatte 1.280 beschlagnahmte Werke gemeldet – der Unterschied erklärt sich wohl daraus, dass manche Kunstwerke aus mehreren Einzelteilen bestehen.
Bei etwa 970 Bildern wird überprüft, ob es sich um von den Nazis als “entartete Kunst” verfemte Werke der klassischen Moderne oder um Raubkunst handelt. Somit würden mehrere hundert Werke verbleiben, bei denen es keine Zweifel gibt und die Gurlitt zustehen. Es handelt sich nach Angaben des Justizministeriums um Bilder, die “eindeutig keinen Bezug zur sog. “Entarteten Kunst” oder “NS-Raubkunst” haben”.
Doch dabei stellen sich allerdings praktische wie rechtliche Fragen, wie Rechtsexperten im bayerischen Landtag sagen. Das praktische Problem: Wenn Gurlitt die Bilder zurückbekommt, kann er sie nie mehr in seiner Schwabinger Wohnung in München aufbewahren – weil sie dort vor Kunstdieben nicht sicher wären. Schließlich ist seine Adresse inzwischen bundesweit bekannt. Was seine Sammlung wert ist, ist unbekannt. Erste grobe Schätzungen hatten die Bilder sogar auf einen Wert von mehr als einer Milliarde Euro taxiert.
Gurlitt wurde im September 2010 von Zollfahndern überprüft. Der Durchsuchungsbeschluss kam dann erst ein Jahr später, die Beschlagnahmung folgte dann wieder ein halbes Jahr später vom 28. Februar bis 2. März 2012. Soweit bekannt, hat Gurlitt nach wie vor keinen Anwalt. In einem am Wochenende veröffentlichten Interview des Nachrichtenmagazins “Spiegel” hatte der Kunsthändler-Erbe betont, er wolle alle Bilder wieder haben: “Freiwillig gebe ich nichts zurück.”
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