Güterbahnhof als Herausforderung, "die allein durch die Polizei nicht gelöst werden kann"

Nachdem VOL.AT vergangene Woche über die angespannte Verkehrslage rund um den Wolfurter Güterbahnhof berichtet hatte, hat nun die Landespolizeidirektion Vorarlberg auf Anfrage Stellung genommen. Zwar sei das Problem seit Jahren bekannt, eine kurzfristige Lösung durch die Polizei sei jedoch nicht möglich.
Die Situation – zusammengefasst
Rund um den Güterbahnhof Wolfurt kommt es besonders an verkehrsstarken Tagen – etwa dienstags und mittwochs oder nach Feiertagen – zu massiven Verkehrsverstößen: Autofahrer fahren über Sperrflächen, nutzen die Gegenspur oder bleiben mitten auf der Straße stehen – allesamt klare Übertretungen der Straßenverkehrsordnung. Grund dafür ist der regelmäßige Rückstau durch wartende Lkw, der den Verkehrsfluss lahmlegt. Viele sehen sich gezwungen, gegen geltende Regeln zu verstoßen, um überhaupt voranzukommen.
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Rückstaus regelmäßig – besonders morgens
Es handle sich um "eine infrastrukturelle und organisatorische Herausforderung, die alleine durch die Polizei nicht gelöst werden kann", heißt es in der von Polizeisprecher Fabian Marchetti übermittelten Stellungnahme. "Die Landespolizeidirektion Vorarlberg ist sich der seit Jahren angespannten Verkehrssituation im Bereich des Güterbahnhofs Wolfurt sowie der Landesstraße L190 bis zum Kreisverkehr Dornbirn-Nord bewusst", so die Polizei. Vor allem zu Tagesbeginn oder an verkehrsreichen Tagen komme es "regelmäßig zu erheblichen Rückstaus".
Die Ursache liegt laut Polizei in der großen Zahl an Lkw, "die täglich auf ihre Abfertigung im Zollbereich warten." Da es an "geeigneten Ausweichflächen oder Wartezonen" mangele, blieben "viele Fahrzeuge auf der Landesstraße", was zu massiven Verkehrsbehinderungen führe.

Eingriff würde Situation verschärfen
"Die Polizei kann in dieser Situation nicht einschreiten, ohne den Verkehrsfluss zusätzlich zu gefährden oder die Situation weiter zu verschärfen", betont die Polizei. Die Beamten seien dennoch bemüht, im Rahmen der Möglichkeiten für einen möglichst reibungslosen Ablauf zu sorgen – "in engem Austausch mit den zuständigen Behörden".
Wenn die Verkehrspolizei eine Überschreitung feststelle, dann gebe es grundsätzlich drei Handlungsoptionen, so Marchetti: "Sie kann eine mündliche Abmahnung aussprechen, ein Organmandat einheben oder eine Anzeige an die zuständige Behörde erstatten." Welche Maßnahme ergriffen werde, hänge dabei von der Schwere des Verstoßes sowie den Umständen des Einzelfalls ab. "Verkehrskontrollen erfolgen sowohl im Rahmen des regulären Streifendienstes als auch in Form gezielter Schwerpunktaktionen", betont der Polizeisprecher.

Lösungen sind in Arbeit – aber nicht in Länderverantwortung
"Es bedarf daher klarer verkehrsorganisatorischer Maßnahmen und infrastruktureller Anpassungen für die Zollabfertigung, um die Situation nachhaltig zu entschärfen", heißt es weiter. Diese Maßnahmen würden derzeit "seitens des BMF in Abstimmung mit den weiteren Partnern in Erarbeitung" sein. Bis dahin bleibe der Polizei nur eine unterstützende Rolle: etwa durch kurzfristige Verkehrsregelungen oder Eingriffe bei akuten Gefahrensituationen.
(VOL.AT)
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