Grünes Licht für elektronische Fußfessel

Die Fußfessel ist der Ministerin zufolge bereits in Großbritannien und in Frankreich mit großem Erfolg im Einsatz, sie stelle kein Privileg dar. Der Hauarrest ist vielmehr ein “Haftäquivalent und eine andere Vollzugsform, die zum Teil sogar als belastender empfunden würde als die Haft”. Da sich in der Überwachung das GPS-System als fehleranfällig erwiesen habe, nütze man das Festnetz. Zuletzt sind dabei keine Fehler mehr aufgetreten.
Die Kosten aus der Fußfessel gegenüber der sonstigen Haft stufte die Ministerin mit rund der Hälfte ein. Alkoholkonsum könnte durch Ferntestung überprüft werden, zur Überprüfung von Drogenmissbrauch würde es Vorladungen und Stichproben geben.
Der elektronische Hausarrest muss beantragt werden und kann unter genau definierten Voraussetzungen vom Leiter der betreffenden Strafanstalt gewährt und widerrufen werden. Grundsätzlich kommt diese Form des Hausarrests für Personen infrage, die sozial ausreichend integriert sind und deren Strafe ein Jahr nicht übersteigt. Sie soll für Strafhäftlinge wie Personen in Untersuchungshaft gelten.
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