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Grüner Antrag zu Grasser-U-Ausschuss abgelehnt

Vorkommnisse um Grasser sollten untersucht werden
Vorkommnisse um Grasser sollten untersucht werden ©APA (Fohringer)
Ein Antrag der Grünen auf Einsetzung eines U-Ausschusses rund um den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist am Donnerstag im Nationalrat abgelehnt worden. Während sich die Opposition dafür aussprach, die Vorkommnisse um den früheren Finanzminister parlamentarisch zu klären, stimmten die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP nicht zu.

SPÖ-Bundesgeschäftsführer Kräuter zeigte sich aber “überzeugt”, dass es zu einem späteren Zeitpunkt einen entsprechenden Ausschuss geben werde. Die SPÖ argumentierte ihr Verhalten abermals mit den laufenden Justizverfahren. Ein U-Ausschuss habe keinen Sinn, wenn sich Zeugen aufgrund der laufenden Verfahren der Aussage verwehren könnten, so Kräuter.

Der Antrag der Grünen, der nach der rund dreieinhalbstündigen Sondersitzung des Nationalrates debattiert worden ist, sah nicht nur die Aufklärung der Buwog-Affäre vor. Untersucht werden sollten unter anderem auch die Verfahren zu Beurteilung von Grassers privater Homepage, die Vorgänge rund um den “gescheiterten Versuch der Gründung der Karl Heinz Grasser-Stiftung”, eine “mögliche zweckwidrige” Überweisung von Geldern der Industriellenvereinigung an den “Sozialfonds”, die Vergabe von PR- und Beratungsaufträgen an Firmen, “die in einem Nahe- oder Gefälligkeitsverhältnis zu Mag. Grasser stehen”, der versuchte Verkauf der Voest-Anteile an Magna und die “Verhinderung einer rechtzeitigen AUA-Privatisierung”.

Die Grüne Abgeordnete Moser betonte, durch das “System Grasser” sei dem Staat eine Milliarde Euro entgangen. Es handle sich um ein “Netzwerk, dessen Einzelknoten wir parlamentarisch untersuchen müssen”. Es gehe nicht nur um die Frage einer “schiefen Optik”, sondern um “politische Selbsthygiene”. Ein U-Ausschuss sei auch im Interesse der ÖVP, fügte der stellvertretende Grünen-Chef Kogler hinzu.

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