Das sagte der geschäftsführende Parlamentarier der Grünen, Dieter Brosz, am Mittwoch. Urheber bzw. Multiplikatoren ortet er zum Teil im FPÖ-Umfeld. Die Grünen hoffen, dass die drohenden finanziellen Sanktionen Wirkung zeigen.
Als Beispiel nannte Brosz den Facebook-Beitrag einer Frau im Dunstkreis der FPÖ in Kaltenleutgeben, die der Grünen Bundessprecherin Eva Glawischnig die Aussage zugeschrieben hatte, Schutzsuchende müssten das Recht haben, auf Mädchen loszugehen, weil alles andere rassistisch gegenüber Flüchtlingen wäre. Die Grünen sind dagegen medien- und zivilrechtlich vorgegangen (üble Nachrede, Unterlassungsklage). Das Kostenrisiko für die Frau betrage 8.000 bis 10.000 Euro, beim Einlegen von Rechtsmitteln sogar 20.000 bis 25.000 Euro.
Auch wer falsche Zitate teilt, macht sich strafbar
“Es ist wahrscheinlich das einzige Mittel, dass die Leute sehen, dass es ernst wird, wenn es finanzielle Sanktionen gibt”, sagte Brosz. Generell sei das Zuschreiben frei erfundener Zitate und das Teile derselben auf sozialen Medien ein größer werdendes Phänomen. “So blöd kann es gar nicht sein, dass es nicht geglaubt wird.” Viele wüssten auch nicht, dass das Teilen solcher Inhalte den Sachverhalt der Wiederveröffentlichung erfülle.
Brosz ortet Urheber im FPÖ-Umfeld
Die Methode falscher Zitate sei wohl aus Deutschland abgeschaut, so Brosz. Oft werde versucht, die Aussagen (etwa, dass Glawischnig ein Gesetz zur Zwangsaufnahme von Flüchtlingen in Privathaushalten verlangt) zu relativieren, indem sie als Satire tituliert würden. Besonders tue sich dabei in jüngster Zeit die Facebook-Seite “Leid im Bild” hervor. Betrieben wird sie nach Ansicht der Grünen von einem Mann, der auch hinter den “Österreichischen Freiheitlichen Patrioten” auf Facebook steht, wo Sprüche wie “Österreich erwache und wähle HC-Strache!” gepostet werden.
Schadenersatz geht an Flüchtlinge
Die Klagen wollen die Grünen mit Augenmaß betreiben und sich auf die schlimmsten Fälle konzentrieren, auch wenn noch viel mehr Kommentare strafrechtlich relevant und verfolgbar wären. Brosz betonte, dass es bisher die FPÖ gewesen sei, die alles klage, was in irgendeiner Form klagbar sei. Im Gegensatz zu deren Repräsentanten wolle man sich die erstrittenen Schadenersatzzahlungen aber nicht behalten, sondern etwa für die Flüchtlingshilfe einsetzen.
Verbesserungsbedarf
Bei der rechtlichen Handhabe orten die Grünen Verbesserungsbedarf. So werde etwa das Verbreiten falscher Gerüchte nur dann sanktioniert, wenn die Person gewusst habe, dass sie falsch gewesen seien. Die Verhetzungsbestimmungen seien zwar ab 2016 schärfer gefasst, hier gebe es aber durch die eng gefasste Judikatur Einschränkungen, so Brosz. (APA)
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