Grüne: Klubförderung hängt am seidenen Faden

Fix ist derzeit nur, dass die Grünen im ersten Quartal des kommenden Jahres 44.500 Euro als Grundbetrag für die Bundesratsfraktion und 47.500 Euro für die vier Bundesräte und drei Mitglieder zum Europäischen Parlament bekommen. Geht bei einem Verlust bei der Tiroler Landtagswahl am 25. Februar das dortige Bundesratsmandat flöten, gäbe es aber schon ab dem zweiten Quartal 2018 überhaupt kein Geld mehr vom Parlament, hieß es dort auf Anfrage.
Auch ein weiteres Mandat, nämlich jenes aus Salzburg, steht im Frühjahr 2018 zur Disposition. Die zwei weiteren grünen Bundesräte kommen aus Wien (wo die Landtagswahl erst im Jahr 2020 ansteht) und Oberösterreich (2021).
Dass die Grünen mit vier Abgeordneten überhaupt über einen Fraktion in der Länderkammer verfügen, ist einem einstimmigen Beschluss des Bundesrates aus dem Jahr 2003 geschuldet. Laut Geschäftsordnung bräuchte es dafür eigentlich fünf Mitglieder, Ausnahmen kann der Bundesrat aber beschließen.
Ob sich die Grünen bei einem Mandatsverlust um einen neuerlichen Beschluss zur Beibehaltung ihrer Fraktion bemühen würden, ist offen. Der Status bringt nicht nur Geld, sondern auch die Vertretung in der Präsidiale und den Ausschüssen mit sich, wie der frühere ÖVP-Klubdirektor und Geschäftsordnungsexperte Werner Zögernitz erklärte.
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