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Grüne: "Besserer Schutz gegen Hass im Netz!"

Daniel Zadra ist Gleichstellungssprecher der Grünen.
Daniel Zadra ist Gleichstellungssprecher der Grünen. ©Lerch
„Hass, Hetze und Belästigung im Internet haben dramatisch zugenommen. Wir brauchen klare Regelungen, um betroffene Menschen zu schützen und zu unterstützen. Denn gewisse Bedrohungen im Internet können derzeit nicht strafrechtlich verfolgt werden“, so der Grüne Gleichstellungssprecher Daniel Zadra über die Zustimmung zum Grünen Antrag aller Fraktionen, mit Ausnahme der FPÖ, im heutigen Rechtsausschuss, wie er ein einer Presseaussendung mitteilt.
Digitales Vermummungsverbot

In diesem fordern Zadra und die Grüne Sozialsprecherin Sandra Schoch, dass im Verwaltungs- und Strafrecht ein besserer Schutz gegen Cyberbelästigung und Hetze im Internet verankert wird. „Personen, die Hass und Hetze im Netz verbreiten, müssen sich in Zukunft dafür verantworten und sanktioniert werden“, betont Zadra.

Effektive Strukturen

Es brauche effektive Strukturen für den vollen Schutz von Betroffenen, von der Prävention bis zur Beratung und Bestrafung. Verwundert zeigen sich Zadra und Schoch über das Abstimmungsverhalten der FPÖ. „Zunächst wollte die FPÖ den Antrag mittels Vertragung in die Schublade schieben, um dann den Antrag abzulehnen“, so Schoch. „Es muss allen klar werden, dass Cyberbelästigung eine strafbare Handlung ist, gegen die Frauen und Männer gerichtlich vorgehen können. Hass und Hetze gegen Menschen im Internet darf nicht salonfähig werden“, schließt Schoch.

FPÖ für Vertagung

Unbestritten ist für die FPÖ-Frauensprecherin im Vorarlberger Landtag Nicole Hosp, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein kann. Für sie braucht es daher Rahmenbedingungen für mehr Verantwortung im Netz und wirksame Maßnahmen zur Gewaltprävention sowie Vermittlung von Medienkompetenz, stellt Hosp klar. „Die Weiterentwicklung dieses Themas ist wichtig und soll auf Grundlage des Arbeitsergebnisses der dazu tätigen Task Force auf Bundesebene erfolgen. Nur deshalb und um dies abzuwarten wurde ein Vertagungsantrag gestellt“, erläutern die FPÖ-Abgeordneten Hosp und Dr. Kinz die FPÖ-Haltung im heutigen Rechtsausschuss des Vorarlberger Landtags.

FPÖ-Justizsprecher Hubert Kinz verweist auf bereits bestehende Möglichkeiten, wie zum Beispiel das Delikt der Ehrenkränkung, wo mittels Strafantrag bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft eine Anzeige eingebracht werden kann. Daneben gibt es zahlreiche strafrechtliche Tatbestände.

Qualität vor Tempo

Aus Sicht der Freiheitlichen wäre es daher seriöser und nachhaltiger gewesen, den Antrag heute zu vertagen, da ja schon am 12. Dezember 2018 auf Bundesebene ein Expertengremium zu dieser Thematik tagt. „Wir sind der Meinung, dass in dieser komplexen Fragestellung Qualität vor Tempo gehen muss“, schließen die FPÖ-Politiker ihre Ausführungen.

(Red.)

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