Die niederländische EU-Ratspräsidentschaft will die EU-Innenminister am Donnerstag über den Sachstand informieren. In Hinblick auf die von Ankara geforderte raschere Visabefreiung für türkische Staatsbürger ab Juni hieß es, es müsste schon an ein Wunder grenzen, wenn die Türkei bis Ende Mai alle dafür notwendigen Bedingungen der EU erfüllt. Von insgesamt 72 “Benchmarks” habe die Türkei bisher nur gut die Hälfte abgearbeitet. Gerade unter den EU-Innenministern sei eine Mehrheit gegen eine raschere Visabefreiung für die Türkei zu erwarten.
“Reihe von rechtlichen Fragen offen”
In Bezug auf den vom EU-Gipfel angestrebten Deal, wonach die Türkei ab einem bestimmten Zeitpunkt alle Migranten aus Griechenland zurücknehmen soll, und die Europäer im Gegenzug für jeden abgeschobenen Syrer einen anerkannten syrischen Kriegsflüchtling aus der Türkei aufnehmen müssten, hieß es, dazu seien “eine Reihe von rechtlichen Fragen offen”.
Die EU-Kommission habe angekündigt, vor dem nächsten EU-Gipfel Ende kommende Woche eine Mitteilung herauszugeben, die diese Fragen klären soll. Bei dem Gipfel soll die neue Übereinkunft mit der Türkei besiegelt werden. Kritisiert wird unter den EU-Staaten auch, dass sich die Europäische Union mit einem solchen Abkommen stark von der Türkei abhängig mache.
Auch Frage des “Resettlement” komplett ungelöst
Völlig ungelöst ist auch die Frage, wie Flüchtlinge aus der Türkei per “Resettlement” innerhalb Europas unter den EU-Staaten verteilt werden sollen. Am Mittwoch hätten osteuropäische Staaten ihre Distanz zu einem solchen Plan bekräftigt, hieß es in Ratskreisen. Der niederländische EU-Vorsitz will dazu bilaterale Gespräche führen. EU-Diplomaten gehen davon aus, dass der EU-Gipfel am Donnerstag und Freitag nächste Woche zu dieser Frage beraten muss. Eine Einigung über die Verteilung von Flüchtlingen könne aber später gefunden werden und sei jetzt noch keine Vorbedingung für den EU-Türkei-Deal.
EU will Deutschlands, Österreichs Grenzkontrollen nicht
Unterdessen zeichnet sich ab, dass Deutschland und Österreich Mitte Mai gezwungen sein könnten, ihre im September wegen der Flüchtlingsströme eingeführten nationalen Grenzkontrollen wieder aufzuheben. Die EU-Kommission habe mit ihrem Fahrplan “Zurück zu Schengen” angedeutet, dass sie die Binnengrenzkontrollen nicht wolle, hieß es in Ratskreisen.
Einzige mögliche Rechtsgrundlage einer Verlängerung dürfte Artikel 26 des Schengen-Kodex sein, wonach eine schwerwiegende Bedrohung des Schengen-Systems etwa aufgrund fehlenden Außengrenzschutzes festgestellt werden könnte. Dazu bräuchte es eine Empfehlung der EU-Kommission und einen Beschluss des EU-Innenministerrates. Artikel 26 sei derzeit in weiter Ferne, hieß es. Eine Fortsetzung der Kontrollen nach den bisher als Rechtsgrundlage dienenden Artikel 23 und 24 sei aber nach Ansicht des juristischen Dienstes des EU-Rates nicht möglich.
(APA)
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