Die Polizei kann künftig nachvollziehen, wer was wann wo wie lange im Netz ansieht. In seiner Kritik bestärkt sieht sich Pilz durch einen Bescheid der Datenschutzkommission vom 3. Oktober. Ein Steirer hatte sich bei ihr am 19. Februar darüber beschwert, dass sich die Exekutive von einem Provider seine IP-Computer-Adresse besorgt und damit seinen Internet-Verkehr nachvollzogen hat. In der Stellungnahme der Datenschützer heißt es: Es ist davon auszugehen, dass das Vorgehen der Sicherheitsbehörden weder im Sicherheitspolizeigesetz noch im eCommerce-Gesetz eine gesetzliche Deckung finden kann.
Pilz dazu: Platter wusste, dass das Verhalten der Polizei illegal war. Und da hat er sich gedacht: Legalisieren wir es halt. Damit schalte Österreich als einziges Land in Europa die richterliche Kontrolle aus. Das ist grundrechtswidrige Anlassgesetzgebung. Dabei habe die Regierung versichert, den Richtervorbehalt nicht anzugreifen. Jetzt sind die Richter mit rot-schwarzer Mehrheit im Nationalrat eliminiert worden – ohne Begutachtung und Beratung im Ausschuss. Und das, obwohl von der Richtervereinigung bis zu den Datenschützern alle dagegen sind.
Die Grünen wollen jetzt zwei Monate lang gegen dieses Gesetz mobilisieren. Es wird eine Aktion nach der anderen geben. Für heute, Montag, Vormittag hatte Pilz zu einer Pressekonferenz zum Thema Das neue Sicherheitspolizeigesetz – Ausweitung der polizeilichen Überwachung eingeladen.
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