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Grillitsch: Teil des Ökostromgesetzes muss in Kraft treten

©VN/ Markus Gmeiner
Über ein Jahr ist die Beschlussfassung der Ökostromgesetznovelle im Nationalrat schon her.

„Es ist skandalös, dass ein Gesetz ein Jahr nach Beschlussfassung im Nationalrat aufgrund von Widerständen von Industrie, Wirtschaft und Arbeiterkammer noch immer nicht in Kraft getreten ist“, beurteilt Grillitsch die aktuelle Situation. Nun hat die Europäische Kommission endlich dem Ökostromgesetz weitgehend zugestimmt.

Grillitsch unterstrich die Wichtigkeit des Gesetzes, schließlich können damit notwendige Investitionsförderungen für kleine Wasserkraftwerke, Photovoltaik aber auch der Rohstoffzuschlag für Biomasse und Biogas umgesetzt werden.

Österreich verfügt insgesamt über 179.000 Green Jobs – das sind rund 4,5 % aller Erwerbstätigen. Das diesbezügliche Beschäftigungswachstum lag in den letzten Jahren bei 6,6 %. Laut einer Umfrage von ATC (Austrian Clean Technology) gibt der Großteil der Umwelttechnikunternehmen trotz Wirtschaftskrise einen Bedarf von 2 bis zu 10 neuen Mitarbeiter bis Jahresende an. Voraussetzung dafür sind verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen. Besonders in der Wirtschaftskrise brauchen wir dieses Wachstumspotential. „Es wäre ein fatales Signal wenn wir wegen weiterer Fragen bezüglich Industriedeckelung das gesamte Förderregime und damit hunderte Millionen an Investitionen behindern“, so Grillitsch.

Grillitsch fordert deshalb vehement, dass „die bereits genehmigten Teile des Ökostrompaketes noch im September dieses Jahr in Kraft treten“. Der Nationalrat soll in der für 1. September geplanten nächsten Sitzung die Weichen für den genehmigten Teil des Ökostromgesetzes stellen damit ein rasches Inkrafttreten ermöglicht wird, so der ÖVP-Abgeordnete.

Quelle: Bauernbund Österreich

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