Rechtslage: Darauf müssen Mieter achten
In der österreichischen Gesetzgebung finden sich keine Vorschriften, die das Grillen auf dem Balkon explizit untersagen. Werden Anrainer nicht unzumutbar durch Lärm oder Rauch belästigt, dürfen Mieter die Grillzange schwingen. Gemäß § 364 Abs. 2 ABGB haben Nachbarn eine etwaige Geruchsbelästigung zu dulden, wenn diese nicht über das ortsübliche Maß hinausgeht. Dringt beißender Qualm in die Fenster der umliegenden Wohnungen ein, ist die Ortsüblichkeit überschritten. In diesem Fall kann der Nachbar mit einer Unterlassungsklage gegen den Verursacher vorgehen.
Ein Blick in den Mietvertrag erspart unnötigen Ärger
Einschränkungen für das Grillen auf dem Balkon sind häufig im Mietvertrag oder in der Hausordnung verankert. Hat der Vermieter ein ausdrückliches Grillverbot erlassen, müssen sich alle Hausbewohner daran halten. Anderenfalls riskieren sie eine Abmahnung und in weiterer Folge die Kündigung des Mietverhältnisses. Gibt es keine individuellen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter, kommen die allgemeinen Grundsätze des menschlichen Zusammenlebens zur Anwendung. Diese zielen auf Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme ab.
Lärm in Grenzen halten – Ruhezeiten beachten
Ist ein Grillfest erst einmal in vollem Gange, vergisst man schnell die Zeit sowie das Ruhebedürfnis der Nachbarn. Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gilt in Österreich die Nachtruhe. Diese besagt, dass lebhafte Gespräche und Musik auf Zimmerlautstärke gesenkt werden müssen. Achtung: In der Hausordnung können zusätzliche Ruhezeiten festgelegt sein, die für die Mieter der Wohnhausanlage verbindlich sind.
Grillen auf engstem Raum? Aber sicher!
Bei der Befeuerung eines Holzkohlegrills kommt es unweigerlich zu einer enormen Hitzeentwicklung, die gerade auf Balkonen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial darstellt. Durch die Verwendung eines Elektrogrills lässt sich nicht nur die Entstehung von Rauch, sondern auch die Brandgefahr deutlich reduzieren. Dennoch sollte jedes Grillgerät auf einer ebenen, feuerfesten Unterlage aufgestellt werden und unter ständiger Beobachtung stehen. Leicht entflammbare Textilien oder Gartenmöbel müssen in sicherer Entfernung positioniert werden. Wenn Sie auf offener Flamme grillen, sollte stets ein Feuerlöscher bereitstehen.
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