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Griechenland: Merkel befürchtet Verfassungsklagen

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Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel befürchtet Klagen beim Bundesverfassungsgericht, sollte es zu deutschen Zusagen für direkte Finanzhilfen an Griechenland kommen.

Dies ist auch ein wesentlicher Grund für die bisherige Ablehnung der Kanzlerin, bei dem EU-Gipfel am Donnerstag und Freitag in Brüssel über Hilfen für das hoch verschuldete Griechenland zu entscheiden.

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur dpa haben rechtliche Überprüfungen im Innen- und Justizministerium ergeben, dass das Klagerisiko als “sehr hoch” eingestuft wird. Nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU dürfen weder die Union noch die Mitgliedstaaten einzeln für Verbindlichkeiten eines anderen Mitgliedstaats eintreten oder für diesen die Haftung übernehmen (No Bail-out-Klausel).

Ausnahmen sind nur bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen erlaubt, die sich der Kontrolle des betroffenen Staates entziehen. Letzteres sei bei Griechenland offensichtlich nicht der Fall, wird argumentiert. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Verfassungsklagen gegen den Vertrag von Lissabon verwiesen.

Damals hatte vor allem der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler versucht, die Reform der EU zu blockieren. Das Ergebnis war eine sehr enge Auslegung der weiteren Verlagerung von nationalen Kompetenzen an die EU.

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