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Grenzpolizist fälschte Ein- und Ausreisedaten: Zwei Jahre Haft

Ein Grenzpolizist ließ sich am Wiener Flughafen einiges zuschulden kommen
Ein Grenzpolizist ließ sich am Wiener Flughafen einiges zuschulden kommen ©APA (Sujet)
Ein suspendierter Grenzpolizist ist am Mittwoch am Landesgericht Korneuburg zu zwei Jahren Freiheitsstrafe (unbedingt) verurteilt worden. Angeklagt war der 40-Jährige wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und schweren gewerbsmäßigen Betrugs. Sechs weitere Personen erhielten bedingte Freiheitsstrafen.
Polizist bekennt sich schuldig
Amtsmissbrauch am Flughafen

Sechs Mitangeklagte, die ihm die “Kunden” für gefälschte Einreise-und Abreisedaten in serbischen Reisepässen geliefert hatten, fassten jeweils bedingte Freiheitsstrafen zwischen acht und 20 Monaten aus. Die Urteile sind alle rechtskräftig.

Grenzpolizist beging Amtsmissbrauch

Der vorsitzende Richter, Helmut Neumar, verwies in der Urteilsbegründung auf die Geständnisse der Angeklagten: “Sie haben alle schlüssig den Sachbestand verifiziert, sodass es keinen Zweifel an einem Schuldspruch gab.” Für den 40-jährigen Hauptangeklagten sei aber “das Zusammentreffen von zwei Verbrechen” erschwerend hinzugekommen. “Sie haben Ihre Beamtenstelle missbraucht. Das ist keine Kleinigkeit, und dafür geht man ins Gefängnis”, so Neumar hinsichtlich des Strafausmaßes, das der Grenzpolizist ausfasste.

Fälschung für längere Aufenthaltsdauer für Serben

Laut Staatsanwältin Gudrun Bischof hatte der vormals am Flughafen Wien-Schwechat tätige Grenzpolizist im Zeitraum von Juni 2012 bis Februar dieses Jahres Ein- und Ausreisedaten serbischer Staatsbürger mit einem Stempel gegen Bezahlung verfälscht. Mit den Manipulationen sollte die Überschreitung der höchstzulässigen Aufenthaltsdauer für Serben von 90 Tagen in Österreich verschleiert werden. Diese hätten nach Ablauf der Frist für 90 Tage ausreisen müssen.

In der Einvernahme gab der 40-jährige Ex-Grenzpolizist an, auf die Idee mit den gefälschten Stempeln durch seinen Schwiegervater, der mitangeklagt war, gekommen zu sein. “Er hat mir gesagt, dass Leute dafür bezahlen, wenn ich einen Stempel anbringe, und ich dadurch meine Schulden tilgen könnte.”

Betrug mit Stempel

Pro Pass habe der Grenzpolizist etwa hundert Euro bekommen, insgesamt höchstens um die 6.000 Euro verdient. Gestempelt habe er dann meistens zuhause, da jeder Beamte seinen eigenen Stempel habe und diesen ohneweiteres von der Arbeit mitnehmen könnte.

Sowohl die Staatsanwältin als auch die Angeklagten verzichteten auf weitere Rechtsmittel. Die Urteile sind somit rechtskräftig.

(apa/red)

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