Die Kontrollen zu Deutschland, Liechtenstein und der Schweiz wurden am Samstag gelockert. Ab Sonntag 00.00 Uhr werden dazu auch die bisher geschlossenen Grenzübergänge zu Tschechien, Slowakei und Ungarn wieder geöffnet.
Verwandte in Deutschland besuchen jetzt erlaubt
Seit Mitternacht dürfen Österreicher neben Ehe- und eingetragenen Partnern auch Lebensgefährten und Verwandte in Deutschland oder der Schweiz besuchen. Gründe für die Einreise sind außerdem wichtige familiäre Anlässe wie Hochzeiten, Begräbnisse oder religiöse Feiern. Gleiches gilt für Besitzer selbst genutzter Liegenschaften und Schrebergärten sowie von Landwirtschafts-, Jagd- oder Forstflächen. Ebenso dürfen Menschen einreisen, die Tiere versorgen müssen. Touristische Reisen sind weiterhin nicht erlaubt. An der Grenze sollen nur mehr Stichprobenkontrollen durchgeführt werden. Das hatten Österreich, Deutschland und die Schweiz diese Woche vereinbart.
Laut dem Stufenplan soll die Reisefreiheit zwischen den drei Ländern ab 15. Juni wieder ganz hergestellt werden.
Vorarlberg öffnet Grenzen am Sonntag
Das Land Vorarlberg wird seine bisher geschlossenen Grenzübergänge nach Deutschland, Liechtenstein und die Schweiz erst ab Sonntag, 0.00 Uhr öffnen.
Schweiz hat Absperrungen entfernt
Die Schweiz hat derweil die Absperrungen an ihren Grenzübergängen nach Österreich und Deutschland entfernt. Die Schweiz und Österreich betonen aber, dass die wegen der Coronavirus-Pandemie verhängten Einreisebestimmungen weiter gelten, sie wurden lediglich gelockert. Übertritte über die "grüne Grenze" blieben weiter verboten.
Wenig Verstöße an deutschen Grenzen
Nach der Lockerung der Beschränkungen hat die deutsche Bundespolizei in Rosenheim im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Österreich und Deutschland am Samstag nur wenige Verstöße registriert. Bei den stichprobenartigen Kontrollen auf der Autobahn 93 (Inntal Ost) wurden etwa Fahrer erwischt worden, die keinen triftigen Grund für eine Einreise nach Deutschland vorweisen konnten, sondern beispielsweise nur einkaufen oder wandern wollten. Dies sei nach wie vor nicht erlaubt, sagte ein Sprecher.
Grenzübergänge im Osten geöffnet
Ab Sonntag werden auch die bisher geschlossenen Grenzübergänge zu Tschechien, Slowakei und Ungarn wieder geöffnet, teilte das Innenministerium am Samstag mit. Damit werde der freie Personen- und Warenverkehr erleichtert und die Situation insbesondere für Pendler und Menschen im grenznahen Raum verbessert. "Synchron zu Deutschland, Liechtenstein und der Schweiz werden nun auch die Grenzkontrollen der Gesundheitsbehörden und der Polizei zu Tschechien, Slowakei und Ungarn gelockert", heißt es. Das bedeute, dass "die Kontrollen der Gesundheitsbehörden gemeinsam mit der Polizei reduziert und nur mehr stichprobenartig durchgeführt" würden.
Die Grenzkontrollen der Polizei, die aufgrund der Migrationslage zu Ungarn durchgeführt werden, sollen weiterhin bestehen bleiben. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP), Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP) und Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) seien dazu in laufender Abstimmung mit den Nachbarländern, hieß es in der Mitteilung des Innenministeriums weiter. Sofern "die epidemiologische Entwicklung das zulässt", könnten diese Grenzen am 15. Juni "als zweiter Schritt vollständig geöffnet werden".
Situation in Slowenien
Italien öffnet Grenzen am 3. Juni
Das von der Corona-Pandemie besonders betroffene Italien will die Einreise für Ausländer ab 3. Juni wieder erlauben.
Ausnahmezustand in Tschechien läuft aus
In Tschechien läuft unterdessen der wegen der Coronavirus-Pandemie verhängte Ausnahmezustand in der Nacht von Sonntag zu Montag aus. Doch der Einreisestopp für Touristen aus anderen Ländern bleibe auf anderer Grundlage bestehen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums in Prag. Das tschechische Gesundheitsministerium veröffentlichte am Samstag eine diesbezügliche Verordnung zum "Schutz vor einer Einschleppung von Covid-19". Sie gilt ab dem 18. Mai vorerst unbefristet.
Ausnahmen gibt es wie bisher für Ausländer, die über einen dauerhaften Wohnsitz in Tschechien verfügen. Sie müssen bei der Wiedereinreise indes einen negativen Coronavirus-Test vorweisen oder sich einer 14-tägigen Heimquarantäne unterziehen. Sonderregelungen bestehen auch für grenzüberschreitende Berufspendler, Lkw-Fahrer, Diplomaten, Geschäftsreisende und Studierende. In den meisten Fällen muss das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt im Voraus informiert werden.
So funktioniert der alltägliche Grenzverkehr
(APA)
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