Während des Treffens gilt bis zu einer bestimmten Höhe in einem Umkreis von rund drei Kilometern um die Wiener Hofburg ein absolutes Flugverbot (Flugsperrgebiet). Sollten dennoch Flugzeuge in den gesperrten Luftraum einfliegen, werden diese abgefangen, aus der Sperrzone eskortiert, abgedrängt oder auch zur Landung gezwungen, teilte das Verteidigungsministerium der APA im Vorfeld des Gipfels mit.
In einem weiteren Umkreis von etwa 40 km über dem österreichischen Staatsgebiet gibt es ein Flugbeschränkungsgebiet. Es dürfen keine Sichtflugzeuge, Paragleiter und Fallschirme in der Luft sein. Vom Flugverbot und Flugbeschränkungsgebiet ausgenommen sind Rettungs-, Ambulanz- und Einsatzflüge.
Zur Überwachung des Luftraumes kommen vom bewaffneten Hubschrauber bis zum Eurofighter alle Flugzeugtypen des Bundesheeres zum Einsatz. Damit ist es möglich, in allen Höhenlagen sowohl auf langsam, als auch auf schnell fliegende Ziele zu reagieren. Piloten, die unerlaubt in die Sperrzone einfliegen, droht ein Verwaltungsstrafverfahren. Es erfolgt dabei eine enge Zusammenarbeit mit dem Innenministerium.
Die für die Operation notwendigen Flugstunden werden aus dem jährlich zugewiesenen Kontingent abgedeckt und stellen damit keine Zusatzkosten dar. Geführt wird die Luftraumsicherungsoperation aus dem “Joint Forces Air Component Command” der Streitkräfte aus der “Einsatzzentrale Basisraum” in St. Johann im Pongau.
APA/Vorarlberg Online
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