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Grenzen und Einkaufszentren: Kontrollen werden verschärft

Landesrat Gantner: Man muss im gesamten Landesgebiet jederzeit mit einer Polizeikontrolle rechnen
Landesrat Gantner: Man muss im gesamten Landesgebiet jederzeit mit einer Polizeikontrolle rechnen ©VOL.AT
Das Land Vorarlberg will die Corona-Einreisekontrollen an den Grenzübergängen und auch im Binnenland verschärfen.

Für das Wochenende kündigte Sicherheitslandesrat Christian Gantner (ÖVP) Schwerpunktkontrollen der Polizei im Bereich der größeren Einkaufszentren an. Seit 19. Dezember seien an den Grenzübergängen rund 130.000 Kontrollen durchgeführt worden, dabei habe man in 6.570 Fällen die Einreise verweigert, sagte Gantner.

Kontrollen an größeren Grenzübergängen

Den Angaben des Landesrats zufolge kontrolliert die Polizei im Auftrag der Gesundheitsbehörden an den größeren Grenzübergängen zur Schweiz, zu Liechtenstein und zu Deutschland. "Darüber hinaus kommen mehrere mobile Streifen der Polizei im Grenzraum und im Binnenland zum Einsatz, um die Einhaltung der geltenden Corona-Einreisebestimmungen zu kontrollieren", sagte Gantner. Damit müsse man im gesamten Landesgebiet jederzeit mit einer Polizeikontrolle rechnen.

Einkaufsfahrten nicht gestattet

Im Hinblick auf die weitere Eindämmung der Infektionsentwicklung rief Gantner dazu auf, die Einreiseregelungen sowie die Covid-19-Notmaßnahmen konsequent einzuhalten. "Die Einreise nach Österreich ausschließlich für Einkaufs- und Tankfahrten ist nicht gestattet", stellte der Landesrat fest.

Geltende Regelungen

In Österreich müssen alle Einreisenden bisher eine Selbstverpflichtung zur Quarantäne unterzeichnen, andernfalls kann die Einreise verweigert werden. Erst nach fünf Tagen kann man die zehntägige Quarantänepflicht mit einem negativen Covid-Test vorzeitig beenden.

Ausnahmen gibt es bei der Einreise für Pendler und den Güterverkehr. Pendler müssen keine Tests und Quarantäne machen. Sie müssen bei der Einreise aber glaubhaft machen, dass sie einen Arbeitgeber in Österreich haben.

Online-Registrierung

Zusätzlich gibt es die Verpflichtung zur Online-Registrierung vor einer Einreise nach Österreich. Die Pflicht zur Online-Registrierung ist derzeit nicht erforderlich bei....

  • der Einreise oder Wiedereinreise des regelmäßigen Pendlerverkehrs zu beruflichen, schulischen oder familiären Zwecken
  • der Einreise aufgrund unvorhersehbaren familiären Ereignissen
  • der Einreise zur Aufrechterhaltung des Güter- und Personenverkehr
  • der Einreiaus ausschließlich zwingenden Gründen der Tierversorgung oder für land- und forstwirtschaftlich erforderliche Maßnahmen im Einzelfall
  • der Einreise im Rahmen der Durchführung einer beruflichen Überstellungsfahrt
  • der Einreise im zwingenden Interesse der Republik Österreich
  • der Einreise von Transitpassagieren

(APA)

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