Acht der mutmaßlichen Neonazis mussten sich bereits heuer im Frühjahr vor Gericht verantworten und wurden zum Teil auch verurteilt, allerdings ging es da nur um Körperverletzungen bei zwei Auseinandersetzungen in einem Lokal sowie bei einem Grazer Public-Viewing zur Fußball-WM im Juni 2010. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Ab 7. Mai geht es zwar auch um diese beiden Vorfälle, allerdings soll nun zur Sprache kommen, was die Schlägereien überhaupt ausgelöst hat. Angeblich sollen die Beschuldigten durch rechtsradikale Äußerungen aufgefallen sein, was sie bisher aber immer bestritten haben.
Mutmaßliche Neonazis verbreiteten fragwürdige Aufkleber
Bei dieser zweiten – und schwerwiegenderen – Prozessrunde ist auch das Verbreiten von Aufklebern mit der Aufschrift “Freiheit für Honsik” Thema. Gerd Honsik, hartnäckiger Holocaust-Leugner, wurde zuletzt 2010 nach dem NS-Verbotsgesetz verurteilt und soll in diesem Prozess als Zeuge gehört werden. Unter den Beschuldigten befindet sich auch der Oststeirer Franz Radl, der immer wieder in Zusammenhang mit nazifreundlichen Äußerungen ins Visier der Ermittler geraten ist.
Radl war einer der Verdächtigen in Zusammenhang mit den Briefbomben, die ab 1993 in Österreich explodiert waren. Er wurde damals sogar verhaftet, bei einem Prozess aber freigesprochen. In den 1990er Jahren war er vor allem durch seine Zugehörigkeit zur später von den Behörden zerschlagenen VAPO (Volkstreue außerparlamentarische Opposition) bekannt.
Radl bereits vorbelastet
Bei einer Hausdurchsuchung wurde bei Radl eine CD sichergestellt, die die Aufschrift: “Holocaust ohne Maske: Nur die Wahrheit macht frei, für den Schulunterricht ab der 4. Klasse geeignet, eine Multimediashow zur Korrektur der Jüd. Geschichtslügen” trug. Radl wurde 1992 zu 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt, weil er vor einem Grazer Gymnasium die von Gerd Honsik herausgegebene Zeitschrift “Halt”, in der, so die Staatsanwaltschaft “die planmäßige Massenvernichtung von Menschen im KZ Mauthausen geleugnet und lächerlich gemacht wird.” In Wien wurde Radl 1995 ebenfalls wegen Verbrechen gegen das Verbotsgesetz zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt.
Der Prozess wurde zunächst auf elf Tage bis Ende Mai anberaumt, ein Urteil der Geschworenen über die mutmaßlichen Neonazis wird aber erst für Juni erwartet.
(Red./APA)
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