Gratis-Kindergartenjahr vom Nationalrat abgesegnet
Die nun beschlossene 15a-Vereinbarung sieht vor, dass sich die Länder verpflichten, ab dem Kindergartenjahr 2009/10 für Fünfjährige kostenlose halbtägige Kindergartenplätze im Ausmaß von 20 Wochenstunden zur Verfügung zu stellen. Spätestens ein Jahr darauf soll die Pflicht zum Kindergartenbesuch im letzten Jahr vor Schuleintritt wirksam werden.
Insgesamt müssen die Kinder dann in ihrem letzten Vorschul-Jahr mindestens vier Tage über gesamt 16 Stunden die Betreuung in Anspruch nehmen. Zur Deckung der entstehenden Mehrkosten überweist der Bund den Ländern in den kommenden Jahren bis 2013 “Zweckzuschüsse” von jeweils 70 Millionen Euro pro Jahr.
Kostenlos ist das letzte Kindergartenjahr ab diesem Herbst in allen neun Ländern. Verpflichtend ist es vorerst nur in Kärnten, Nieder- und Oberösterreich. Die anderen Länder ziehen im kommenden Jahr nach.
Absolut gratis ist der Kindergarten freilich auch nach dieser Einigung nicht. Denn für Mahlzeiten sowie für die Teilnahme an Spezialangeboten wie Sportübungen, Fremdsprachen- oder Musikunterricht können weiterhin Entgelte eingehoben werden. Strafen, die Eltern zahlen müssen, wenn sie das Kind nicht in die Betreuungsstätte schicken, sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Einige Abgeordnete meldeten am Mittwoch zumindest teilweise Kritik an der Vereinbarung an. BZÖ-Mandatarin Martina Schenk stößt sich an der Befristung der Bundeszuschüsse für das Projekt und die Grün-Mandatarin Daniela Musiol würde mehr Geld für die Qualifizierung von Kindergärtnerinnen befürworten. Die freiheitliche Abgeordnete Carmen Gartelgruber hätte eine Vorschule für sinnvoller gehalten.
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