Grasser vor Haft, Republik vor Milliardenklage

Der rechtskräftig verurteilte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser soll bis spätestens Montag seine Haftstrafe in der Justizanstalt Innsbruck antreten. Ob er dies bereits getan hat, ist unklar – seine Anwälte äußern sich nicht.
Doch während Grasser sich auf den Strafvollzug vorbereitet, steht der nächste brisante Schritt in der Buwog-Affäre an: CA Immo fordert in einer Klage gegen die Republik Österreich rund 1,9 Milliarden Euro Schadenersatz.
Warum die CA Immo klagt
Die CA Immo war beim umstrittenen Buwog-Verkauf 2004 leer ausgegangen – laut Urteil des Straflandesgerichts Wien aufgrund von illegalen Absprachen und Manipulationen, an denen Grasser maßgeblich beteiligt war.
Die Forderung der Klage ergibt sich laut einem Bericht des Kurier aus der Differenz zwischen dem damaligen Verkaufspreis und dem heutigen Marktwert der Immobilien.
OGH muss über Verjährung und Staatshaftung entscheiden
Bevor über Schadenersatz entschieden wird, stehen zwei entscheidende rechtliche Hürden im Raum:
1. Verjährung
- Die Republik argumentiert, dass die Klage zu spät eingebracht wurde: Die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren sei bereits abgelaufen.
- Die Klägerin CA Immo hält dagegen: Die tatsächliche Schadenshöhe sei erst nach Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen klar gewesen.
2. Staatshaftung
- Selbst wenn die Klage nicht verjährt ist, bleibt fraglich, ob der Staat überhaupt haftet.
- Grasser handelte außerhalb seiner Amtspflichten – eine Haftung der Republik ist somit juristisch umstritten.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) wird in den kommenden Wochen über die Verjährungsfrage entscheiden. Ein Urteil in der Sache könnte sich dennoch über Monate oder Jahre hinziehen.
CA Immo und Staat äußern sich zurückhaltend
Angesichts der heiklen Rechtslage vermeiden sowohl die Finanzprokuratur als auch CA Immo derzeit öffentliche Stellungnahmen. Das Verfahren ist besonders sensibel, da CA Immo als börsennotiertes Unternehmen unter ständiger Beobachtung von Investoren steht.
(VOL.AT)
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