Nach den großen Fällen “Buwog” oder “Novomatic” ist nun auch die Hochzeit des früheren Finanzministers Karlheinz Grasser ein Fall für den Staatsanwalt. Grund ist die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes in Weißenkirchen (Wachau) vor seiner Hochzeit mit Fiona Swarovski im Oktober 2005. Da er nicht ernsthaft vorgehabt habe, dort zu wohnen, ortet Staatsanwalt Hannes Wandl einen Verstoß gegen das Meldegesetz, berichtet “Die Presse” in ihrer Samstag-Ausgabe.
Die schwarze Grasser-Connection
Die damalige Anmeldung erfolgte an einem Weingut des ÖVP-Bürgermeisters von Weißenkirchen, Toni Bodenstein. Neben dem Verstoß gegen das Meldegesetz wirft der Staatsanwalt Grasser auch vor, Bodenstein zum Amtsmissbrauch angestiftet zu haben. Der Ortschef könne wegen Verjährung nicht belangt werden. Bei Grasser sei das anders, weil gegen diesen seit längerem auch ein Finanzstrafverfahren laufe. Das hemme die Verjährung, schreibt “Die Presse”. Für Grasser-Anwalt Manfred Ainedter ist das Ganze “mit einem fairen Verfahren unvereinbar.”
Der Grüne Abgeordnete Peter Pilz hatte Grasser bereits im Oktober 2005 in einer parlamentarische Anfragen an die damalige Innenministerin Liese Prokop (V) einen Verstoß gegen das Meldegesetz vorgeworfen. Das Finanzministerium hatte damals die Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, selbige gegen Grasser würden jeglicher Grundlage entbehren.
Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.
(APA)
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