Grasser blitzt in Ramprecht-Causa vor Gericht ab
Mit der neuerlichen Klage wollte Grasser die Exekutionsführung als unzulässig erklären. Er behauptete, dass er im Zuge des Untersuchungsausschusses rechtlich dazu verpflichtet gewesen sei, die inkriminierte Aussage zu tätigen. Seine Aussage, die wahr sei, sei somit gerechtfertigt gewesen, so Grasser. Sein Anwalt kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
Zuletzt hatte Grasser im Juli bereits den von ihm eingebrachten Rekurs gegen die Exekutionsbewilligung verloren. Gleichzeitig wurde damals die Geldstrafe für den Ex-Finanzminister wegen wiederholter Ehrenbeleidigung Ramprechts von 1.000 auf 5.000 Euro erhöht.
“Karl-Heinz Grasser möge zur Kenntnis nehmen, dass seine Versuche der persönlichen Diffamierung nicht erfolgreich sind und eine ordentlich arbeitende Justiz ihm die schon längst notwendigen Grenzen zeigt”, kommentierte Ramprecht über seinen Anwalt Michael Pilz die Entscheidung.
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