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Grasser-Anwalt Ainedter forderte Live-Ticker-Stopp

Antrag der Verteidiger wurde abgelehnt
Antrag der Verteidiger wurde abgelehnt ©APA
Der 45. Verhandlungstag im Korruptionsprozess gegen Karl-Heinz Grasser und andere hat am Mittwoch mit einem Angriff der Grasser-Verteidiger gegen Medien begonnen.

Anwalt Manfred Ainedter forderte ein Ende des Tickerns aus dem Gerichtssaal. Richterin Marion Hohenecker lehnte den Antrag ab und begründete diesen Schritt unter anderem damit, dass die Live-Ticker die Verhandlung nicht stören würden.

“Ruhe und Ordnung”

“Ich habe hier für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Nachdem die Live-Ticker die Verhandlung nicht stören, scheint es mir nicht zwingend, dem Antrag auf Untersagung des Live-Tickers stattzugeben”, sagte Hohenecker und zitierte den “Wiener Kommentar” zu dem Thema.

“Dieser Prozess beschäftigt die ganze Republik, weil die Vorwürfe, die im Raum stehen, massiv sind”, sagte sie. “Dieser massive Vorwurf bedarf einer genauen Auseinandersetzung.” Im Gerichtssaal zählten aber nur “Zahlen, Daten und Fakten” und nicht medienrechtliche Auseinandersetzungen, so die Richterin.

Auch Staatsanwalt Alexander Marchart ergriff das Wort: Alles, was die Grasser-Anwälte vorgebracht hätten, habe mit der Beurteilung von Schuld oder Unschuld der Angeklagten gar nichts zu tun. Medienartikel oder Medienverfahren seien nicht Gegenstand der Hauptverhandlung. Es sei auch völlig unschlüssig, was das Interview von Gabriela Moser mit der Hauptverhandlung zu tun habe oder mit den Live-Tickern, sagte Marchart.

Moser-Interview

Ainedter hatte zuvor mitgeteilt, dass er eine medienrechtliche Sachverhaltsdarstellung gegen die Ex-Grüne Abgeordnete Gabriela Moser und eine Journalistin eingebracht habe. Auslöser ist ein Interview mit Moser zu Wochenbeginn. Diese hatte im Jahr 2009 mit einer Sachverhaltsdarstellung die angeklagte Causa Buwog ins Rollen gebracht. Moser wolle die Entscheidung des Schöffensenates nun mit kritischen Bemerkungen zu Grasser beeinflussen, so der Vorwurf der Anwälte Grassers – dies sei strafbar. Moser habe ihre Informationen aus Medienberichten, sie verfolge wohl die Live-Ticker, meinten Grassers Anwälte.

Staatsanwalt Marchart sieht durch das Live-Tickern keine Beeinflussungsmöglichkeit auf Zeugen oder Schöffen. Hingegen habe der Hauptangeklagte Grasser selbst außerhalb der Hauptverhandlung mit einer potenziellen Zeugin Kontakt aufgenommen, so Marchart.

(APA)

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