Im vergangenen Dezember hatte das Landgericht Köln der Microsoft GmbH (Unterschleißheim) in einer einstweiligen Verfügung zur Auflage gemacht, die Verbreitung manipulierter Nacktbilder in Microsoft-Foren zu verhindern. Gegen die Verfügung legte die deutsche Tochter des US-Software-Konzerns Microsoft Berufung ein. Diese werde am Dienstag (23. April) vor dem Oberlandesgericht in Köln verhandelt, teilte am Montag ein Gerichtssprecher mit.
Die ehemalige Weltklasse-Tennisspielerin hatte geklagt, weil in einem privaten Internet-Forum Bilder gezeigt und zum Kauf angeboten worden waren, die ihren Kopf auf einem nackten Körper präsentierten. Graf sah durch die Bilder, die indirekt über eine von Microsoft betriebene Internet-Adresse erreichbar waren, ihre Persönlichkeitsrechte verletzt.
Microsoft hatte die Angebote umgehend sperren lassen. Eine von Graf geforderte Unterlassungserklärung wollte das Unternehmen jedoch nicht unterzeichnen. Microsoft sei nicht für die von Privatleuten in den Microsoft-Foren veröffentlichten Texte und Bilder verantwortlich. Dies hatte das Landgericht Köln anders beurteilt.
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