Die Kommission hatte Ende November 2010 das Verfahren gegen Google eröffnet. Die EU-Wettbewerbshüter gehen Hinweisen nach, wonach der Konzern – womöglich vorsätzlich – bei Produktanfragen die Angebote anderer Suchdienste bei den Ergebnissen zu weit hinten angezeigt haben soll. Stattdessen habe Google eigene Dienste an prominenter Stelle unter den Suchergebnissen platziert. Der IT-Riese habe zudem möglicherweise die Preise für Online-Werbung hochgetrieben.
In Missbrauchsverfahren drohen Unternehmen saftige Strafen bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes. Feste Fristen in dem Verfahren gibt es nicht.
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