Goldreserven und Strommarktöffnung
Das Verdikt des Schweizervolks wird mit Spannung erwartet.
Folgen Volk und Stände – also auch eine Mehrheit der Kantone – dem Parlament, fließen die rund 20 Milliarden Franken (13,64 Mrd. Euro) aus dem Verkauf des Nationalbankgoldes in einen Fonds, dessen Erträge zu gleichen Teilen der Rentenversicherung AHV, den Kantonen und der Solidaritätsstiftung zu Gute kommen. Nach dreißig Jahren soll über die Verwendung des Vermögens neu entschieden werden.
Unterstützen die Stimmbürger hingegen die Gold-Initiative der rechtspopulistischen Schweizerischen Volkspartei (SVP), fließt alles Geld in die AHV. Damit wäre die Solidaritätsstiftung erledigt, was ein zentrales Ziel des Volksbegehrens ist. Auch ein doppeltes Nein, mit dem manche Auguren rechnen, würde das Aus für die Stiftung bedeuten. Werden beide Vorlagen angenommen muss die Stichfrage entscheiden.
Die Idee der Solidaritätsstiftung stammt ursprünglich aus dem Jahr 1997. Damals erreichte die Diskussion über Auseinandersetzungen um in der Schweiz lagernde nachrichtenlose Vermögen aus der NS-Zeit ihren Höhepunkt. Bundespräsident Arnold Koller kündigte an, dass diie Regierung (Bundesrat) aus den überschüssigen Reserven die „Stiftung solidarische Schweiz“ errichten wolle. Die SVP nannte die Stiftung „das Resultat einer Erpressung, namentlich durch Kreise aus den USA“.
Offen scheint der Ausgang auch bei der Referendumsabstimmung über das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG). Dieses soll eine kontrollierte Öffnung des Strommarktes ermöglichen, die auch Kleinkonsumenten zugutekommt, eine sichere Versorgung garantiert und Preismissbräuche verhindert.
Bekämpft wird das EMG von Liberalisierungsgegnern, die den öffentlichen Dienstag in Gefahr sehen. Am stärksten ist die Opposition in der Westschweiz. Im Gegensatz zu den Gold-Vorlagen benötigt das Gesetz nur das Volksmehr – eine Mehrheit unter den Stimmbürgern.
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