Die Angriffe des Mannes, der als Beruf “Pensionist und Journalist” zu Protokoll gab, ließ sich Glawischnig nicht bieten und klagte. Vor Richter Thomas Spreitzer bekannte sich der 65-Jährige nun “nicht schuldig”. Er sei mit seinen Behauptungen, von deren Wiedergabe die APA aus medienrechtlichen Gründen Abstand nimmt, womöglich”etwas zu weit gegangen”, meinte er. Das tue ihm auch leid. Andererseits hätte es “Indikatoren gegeben, dass es stimmen könnte”. Zudem hätte er “nur angedeutet”.
“Madame Nina weiß alles”: Wer ist die “Eva” im Bordell-Buch?
Der Mann dürfte sich bei seinen Veröffentlichungen auf die im heurigen Jahr erschienenen Memoiren der Wiener Nachtclub-Königin Nina Janousek bezogen haben. In ihrem Buch “Madame Nina weiß alles” gewährt die 69-Jährige Einblicke in ihren Erfahrungsschatz. Am Rande kommt dabei auch eine nicht näher bezeichnete “Eva” vor.
65-Jähriger glaubt, dass Glawischnig gemeint sein könnte
Die Frage des Richters, wie er auf die Idee komme, dass es sich bei dieser Eva um Glawischnig handle, beantwortete der 65-Jährige ausweichend. “Leserzuschriften” hätten ihn darauf aufmerksam gemacht. Umso deutlicher fiel die Antwort von Glawischnig aus, die persönlich zur Verhandlung erschienen war. Es sei “absolut nicht möglich”, dass mit besagter Eva in Janouseks Band sie gemeint sei, meinte die Ex-Politikerin.
Vertagt: Nina Janousek wird noch zur “Eva”-Identität befragt
Da Nina Janousek ihrer Zeugenladung aufgrund einer schweren Herzerkrankung nicht nachkommen konnte, musste die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt werden. Der Richter möchte “Madame Nina” noch persönlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit zur Identität der ominösen Eva befragen. Dass Janousek mit den inkriminierten Passagen keineswegs einverstanden ist, machte allerdings ihre Anwältin Astrid Wagner klar.
Der 65-jährige Beklagte hätte Passagen aus dem Buch “zu Propagandazwecken” missbraucht, sagte Wagner. Das hätte Janouseks Gesundheitszustand verschlechtert. Dafür verlangte Wagner vom “hartgeld.com”-Betreiber 10.000 Euro an finanzieller Wiedergutmachung. Der Richter ließ Wagner allerdings nicht als Privatbeteiligten-Vertreterin zu. Janousek komme im gegenständlichen Verfahren mangels rechtlicher Legitimation nicht als Privatbeteiligte in Frage, entschied Spreitzer.
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