Im Februar 2002 hatten Paparazzi Teewag mit der 28 Jahre jüngeren Frau und Imbissbudenbesitzerin in eindeutigen Posen erwischt. Gegen die Veröffentlichung dieser Bilder klagte die Frau durch alle Instanzen. Doch damit scheiterte sich nach einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss der Verfassungshüter nun endgültig .
Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main und der Bundesgerichtshof hatten die Unterlassungsklage mit der Begründung zurückgewiesen, dass Strohbach gemeinsam mit Teewag im Jänner 2003 bei der Veranstaltung zur Verleihung des Film- und Videopreises aufgetreten sei. Dort habe Teewag die Klägerin als seine neue Lebensgefährtin vorgestellt.
Dies habe Strohbach ebenso geduldet wie Fotoaufnahmen von ihr und Teewag. Auch nach Ansicht der Verfassungshüter hatte Strohbach damit ihre Privatsphäre selbst geöffnet und den Anspruch auf Schutz vor einer Medienberichterstattung nachträglich verloren.
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