In Österreich gilt seit 8. November die 2G-Regel. Nur, wer nachweisen kann, dass er geimpft oder genesen ist, darf in Restaurants oder auch zum Friseur. Doch gilt das auch für Kirchen? "Wir warten auf Rückmeldung von der Bischofskonferenz", erklärt Marion Ertl vom Chefsekretariat der Katholischen Kirche Vorarlberg auf VOL.AT-Anfrage.
Bischöfe beraten über Corona-Lage
"Die Bischofskonferenz muss erst noch abstimmen über die Regelungen, die während dem Gottesdienst gelten", verdeutlicht sie gegenüber VOL.AT. Bei der aktuell laufenden viertägigen Vollversammlung in Wien beraten Bischöfe über die aktuelle Corona-Lage. Erst, wenn diese Entscheidung gefallen sei, könne man Auskunft geben. Die ersten Ergebnisse werden bis Mitte der Woche erwartet.
Weiterhin 3G und Maske
Momentan gilt in den Kirchen noch die 3G-Regel mit FFP2-Makse. Diese Maske wird während des ganzen Gottesdienstes getragen. "Ansonsten ist es eigentlich eine ganz normale Messe", erklärt Ertl. Friedensgruß in herkömmlicher Form gibt es keinen, auch die Opferkörbe werden nicht durch gereicht.
Die Kommunion kann aber stattfinden: Die Gemeindemitglieder gehen mit der Maske nach vorne, der Pfarrer desinfiziert sich die Hände, vor er die Kommunion verteilt. Beim Schritt auf die Seite darf die Masken beim Altarsakrament entfernt werden. Für die Priester, Diakone, Ministranten etc. gilt laut Verordnung 3G am Arbeitsplatz.
(VOL.AT)
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