Im schon länger schwelenden Streit um die kollektivvertragliche Einstufung der Mitarbeiter der Großbäckereien Ströck und Mann wollen die Gewerkschaften GPA-djp und Pro-Ge nun “umgehend rechtliche Schritte einleiten”. Es solle eine Klärung für die Betroffenen gefunden werden. Der Charakter der beiden Betriebe habe sich über die vergangenen Jahre so stark gewandelt, dass die Entlohnung nach dem Gewerbe-Kollektiv nicht mehr haltbar sei. Der Großbäcker-KV sei anzuwenden, hieß es am Montag in einer Aussendung. Die Gewerkschaften hatten die Entlohnungsmethoden bereits im Rahmen der Kollektivverhandlungen im Herbst massiv kritisiert – nun beginnen sie offensichtlich Ernst zu machen.
Kollektivvertrag für Großbäckereien
“Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass Produktionsstätten in der Größenordnung der Firmen Mann und Ströck als Gewerbebetriebe klassifiziert werden, wo das Gebäck noch mit der Hand erzeugt wird. Hier wird auf Kosten der Beschäftigten Lohndumping betrieben, was auch gegenüber jenen Unternehmen, die tatsächlich den korrekten Großbäckereien-KV anwenden, eine unfaire Wettbewerbssituation schafft”, kritisierten der stellvertretende Geschäftsführer der GPA-djp Karl Proyer und der Bundessekretär der Pro-Ge Manfred Anderle. Beispielsweise wird im Großbäcker-KV (Industrie) 38,5 Stunden – nicht wie im Bäcker-KV (Gewerbe) 40 Stunden – pro Woche gearbeitet. (APA)
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