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Gewerkschaft kritisiert ÖSV nach Müller-Urteil

Lukas Müller hatte sich als Vorspringer schwer verletzt
Lukas Müller hatte sich als Vorspringer schwer verletzt ©APA
Die Auslegung des Urteils im Fall Lukas Müller hat zu Meinungsverschiedenheiten zwischen "younion"-Gewerkschaft und dem Österreichischen Skiverband (ÖSV) geführt.
Müller im Rechtsstreit mit ÖSV
Querschnittslähmung nach Sturz

younion kritisiert, dass der ÖSV die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs als oberste Instanz in dieser Rechtsangelegenheit als "Einzelfallentscheidung" einstuft.

Müller hat sich am 13. Jänner 2016 als Vorspringer für die Skiflug-WM auf dem Kulm bei einem schweren Sturz eine inkomplette Querschnittlähmung zugezogen und ist seither schwer beeinträchtigt. Während der ÖSV den Sturz als Freizeitunfall einstufte, entschied der Verwaltungsgerichtshof am 2. Mai 2019, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelte. Laut Tiroler Tageszeitung (TT) wurde Müller am vergangenen Freitag der Bescheid der AUVA zugestellt.

ÖSV will keine neue Regelung

ÖSV-Generalsekretär Klaus Leistner sprach gegenüber der TT vom Dienstag von einer "Einzelfallentscheidung". Allerdings wolle der Jurist keine Neuregelung der bisherigen Gepflogenheiten. "Es kann sicher nicht sein, dass künftig alle Vorläufer und Vorspringer angestellt werden. Sportveranstaltungen sind sonst nicht mehr durchführbar", wird Leistner in der Zeitung zitiert. Er verwies darauf, dass die Entscheidung von zwei Rechtsinstanzen unterschiedlich bewertet worden wäre. ÖSV-Präsident Peter Schröcksnadel erklärte: "Wir werden das Urteil akzeptieren. Aber es wäre wünschenswert, künftig Rechtssicherheit zu haben."

younion kritisierte die Sichtweise von Leistner. Der ÖSV müsse "zukünftig diese richtungsweisende Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes akzeptieren", erklärte Gernot Baumgartner, Vorsitzender der Sportgewerkschaft. "Die Vorspringer sind in den Betrieb eingebundene Personen und müssen dadurch laut Urteil pflichtversichert werden. Von einem Einzelfall zu sprechen ist verfehlt."

Forderung nach Berufssportgesetz

Anwalt Andreas Ermacora, der das Verfahren für Müller geführt hat, stellte klar. "Lukas Müller war als Vorspringer in den Betrieb des Veranstalters eingebunden. Diese Einbindung führte zu einer Beschäftigung des Vorspringers in persönlicher Abhängigkeit zum Veranstalter. Er und die anderen Vorspringer müssen alle Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Wettkämpfer am Wettkampf teilnehmen können. Zur Erreichung dieses Ziels hat der Veranstalter eine aus Infrastruktur (u.a. Schanze) und den beteiligten Personen gebildete betriebliche Organisation geschaffen, von der insb. in Anbetracht der einzuhaltenden Wettkampfregeln, der Anweisungen des Rennleiters und Vorspringerchefs ein extremer Anpassungsdruck für den eingebundenen Vorspringer Lukas Müller bestand", erklärte Ermacora.

Einig sind sich beide Seiten in ihrer Forderung nach einem Berufssportgesetz.

(APA)

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