Der Münchner Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch bestätigte am Mittwoch entsprechende Medienberichte.
Führungsaufsicht
Der Beschuldigte war erst vor etwa einem Jahr aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden, nachdem ihn ein psychiatrischer Gutachter als nicht mehr gefährlich eingestuft hatte. Das Landgericht München I hatte aber für fünf Jahre Führungsaufsicht angeordnet. Eine Aufsichtsstelle überwacht dann das Verhalten des Verurteilten, der zudem einen Bewährungshelfer hat. Die Polizei selbst habe die neue Lebensgefährtin über die Vergangenheit des Mannes informiert, sagte Steinkraus-Koch. “Nachdem er angeben hatte, er wolle es ihr nicht sagen, hat die Polizei die Frau angesprochen und darauf hingewiesen.”
Außerdem schlug der Beschuldigte 1994 in einer Bar einen Mann nieder, der an den Folgen der Verletzungen starb. 1989 hatte der Mann laut Steinkraus-Koch bei einer Schlägerei in einer Bar einen Mann verletzt und war zu einer Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.
Der 65-Jährige hatte sich am Montag bei einem Rechtsanwalt gemeldet und diesem offenbart, er habe seine Lebensgefährtin getötet. Gegen den Mann wurde inzwischen Haftbefehl erlassen.
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