Der Grund dafür sei, dass die Mehrwegquote für diese Getränke voraussichtlich unter die Mindestgrenze von 72 Prozent gesunken sei. Die Zahlen sollen im Sommer veröffentlicht werden. Sind dann die Mindestquoten unterschritten, tritt nach derzeit geltendem Recht sechs Monate später die Pfandpflicht in Kraft.
Bereits seit 1. Jänner 2003 wird das so genannte Dosenpfand auf Einwegverpackungen für Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure erhoben. Die von der Bundesregierung geplante Novelle der Verpackungsverordnung, die Getränke in Tetra-Paks und Wein grundsätzlich von der Pfandpflicht ausschließen sollte, liegt wegen des Widerstands der Bundesländer und wegen eines von der EU-Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland auf Eis.
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