Gesundheitsreformfonds von Regierung beschlossen
Der Gesundheitsreformfonds war erstmals im Mai im Zuge der Budgetpräsentation des Bundes angekündigt worden. Die Fondsmittel - gespeist aus der Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten - werden den Krankenversicherungsträgern in den Jahren 2026 bis 2030 zur Verfügung gestellt. Sie sollen damit im niedergelassenen Bereich die Quantität, Qualität und Effizienz der Versorgung verbessern (und zwar durch mehr Angebote am Tagesrand und Wochenende, aber auch via Telemedizin) und für eine Optimierung der Patientenströme sorgen. Auch die altersspezifische Gesundheitsvorsorge und Prävention, die Förderung psychischer Gesundheit sowie die Digitalisierung und Effizienzsteigerung in den Kassen sollen gefördert werden.
Komplexer Eltern-Kind-Pass
Zu einer Verschiebung kommt es beim elektronischen Eltern-Kind-Pass, und zwar "aufgrund der Komplexität des Projektes", wie es in den Erläuterungen zum Gesetzesvorschlag der Regierung heißt. Statt mit 1. Jänner startet er nun mit 1. Oktober 2026. Ab diesem Zeitpunkt werden neu festgestellte Schwangerschaften ausschließlich in elektronischer Form dokumentiert (und kein Papierheft mehr ausgegeben). Außerdem sollen ab 1. März 2027 die Daten zu Kindern, die ab diesem Tag geboren werden, elektronisch gespeichert werden.
Ein weiterer Regierungsbeschluss betrifft eine Novelle, mit der das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert wird. Mit ihr werden ab 1. Jänner 2026 - auch das eine Verzögerung um ein Jahr - niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zur Codierung der Diagnosen ihrer Patienten mittels ICD-10-Codes verpflichtet. Ausgenommen von der Pflicht werden nur jene Wahlärzte, die weniger als 300 Patienten pro Jahr behandeln, wie man im Gesundheitsministerium gegenüber der APA erläuterte.
Die Ärztekammer war gegen die Novelle aufgetreten, sie stieß sich an der kurzen Begutachtungsfrist von einer knappen Woche, äußerte aber auch Datenschutzbedenken. Auf Regierungsseite verwies man auf ein gültiges Datenschutzgutachten. Die knappe Frist wurde mit Zeitdruck erklärt, der unter anderem durch hinhaltenden Widerstand der Ärztevertreter zustande gekommen sei. Durch die Diagnosecodierung will man künftig Gesundheitsleistungen und -strukturen besser planen können, Risikogruppen identifizieren und Daten für die Versorgungsforschung und Epidemiologie gewinnen.
(APA)
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