Durch die Gesundheitsreform sollen erstmalig Bund, Sozialversicherungen und Länder eine gemeinsame Verantwortung für die zukünftige Gestaltung des Gesundheitssystems in Österreich übernehmen. Ziel ist es, durch gemeinsame Planung, Steuerung und Finanzverantwortung auf der Basis von verbindlichen Vereinbarungen die vorhandene gute Gesundheitsversorgung weiter zu optimieren und einen sorgsamen Umgang mit dem vorhandenen Geld zu gewährleisten.
Grundlage für die Umsetzung dieser Reform ist eine noch in Verhandlung stehende 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern. Über deren Eckpunkte informierte Landesrat Bernhard bei dem Treffen im Landhaus die Klubobleute und Gesundheitssprecher der Landtagsparteien sowie die Akteure des Gesundheitswesens, also Patientenanwaltschaft, Ärztekammer, Krankenhausbetriebsgesellschaft.
Ziele der 15a-Vereinbarung
Ziele der 15a-Vereinbarung sind u.a. der Ausbau von Gesundheitsförderung und Prävention, die Verbesserung des Zugangs und der Verfügbarkeit aller notwendigen Leistungen sowie eine bessere Abstimmung des Leistungsangebotes im niedergelassenen und im Spitalsbereich. Im Vorfeld geäußerte Befürchtungen einer Zentralisierung der Gesundheitsagenden durch den Bund konnten im Gespräch gemindert werden, da die bestehenden Zuständigkeiten und Aufgaben gewahrt bleiben.
Der Zusammensetzung der Gremien wird in den abschließenden Verhandlungen besonderes Augenmerk geschenkt werden, damit die Länderinteressen auch zukünftig gewahrt bleiben. “Die operative Umsetzung der Gesundheitsreform ist nur unter Einbeziehung aller im Gesundheitsbereich tätigen Berufsgruppen möglich”, sagte LR Bernhard. Vorstellbar ist für ihn die Einrichtung einer Gesundheitskonferenz, in der alle relevanten Gruppen vertreten sind, zur Beratung des Landesgesundheitsfonds.
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