Rund ein Viertel der österreichischen Bevölkerung leidet jedes Jahr unter einer psychischen Erkrankung. Die aktuelle Versorgung der betroffenen Menschen deckt den bestehenden Bedarf an psychosozialer Betreuung jedoch leider nach wie vor nicht ab. Nur rund die Hälfte jener Personen, die an einer psychotherapeutischen Behandlung interessiert sind, können diese auch in Anspruch nehmen.
Änderungen im Psychotherapiegesetz
Um die Versorgung deutlich zu verbessern, präsentieren Gesundheitsminister Johannes Rauch und Bildungsminister Martin Polaschek zusammen mit der Präsidentin des Österreichischen Bundesverbands für Psychotherapie Barbara Haid wesentliche Änderungen des Psychotherapiegesetzes.
(VOL.AT)
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