Gesundheitsberufe ab 1.1. wieder registrieren
Am 1. Jänner 2022 setzt die Registrierungspflicht nun wieder ein. Betroffene sollten ihre Anträge jetzt schon stellen.
Mehr als die Hälfte der EU-Länder haben ein solches Register eingeführt. Nationalrat und Bundesrat haben 2016 dazu ein entsprechendes Gesetz beschlossen und die AK mit der Registrierung betraut. Die Berufsverbände, der ÖGB und die AK setzten sich für die Registrierung ein. Sie liegt im Interesse der Menschen, die in den Gesundheitsberufen arbeiten und der Patient:innen. Denn sie dient zur Qualitätssicherung.
Berufsangehörige, die nicht registriert sind, dürfen ihren Beruf nicht ausüben.
Bei Verstößen droht dem Arbeitgeber und dem Berufsangehörigen jeweils eine Verwaltungsstrafe bis zu 3600 Euro.
Allen Betroffenen empfiehlt die AK eindringlich, jetzt umgehend ihren Antrag auf Registrierung zu stellen. Schließlich nimmt die Bearbeitung der Anträge Zeit in Anspruch. Im Anschluss erhalten sie von der AK ihren Berufsausweis.
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus bittet die AK Vorarlberg die Registrierung online vorzunehmen. Bei Rückfragen stehen wir telefonisch unter Tel. 050 258 2700 oder per Email an gbr@ak-vorarlberg.at jederzeit gerne zur Verfügung.
Das Gesundheitsberufsregister steht online allen offen. Auch Arbeitgeber finden hier wertvolle Informationen. Anträge und Formulare gibt‘s als Download.
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