Die Debatte, um etwaige Privilegien oder Diskriminierung für oder von geimpften bzw. ungeimpften Personen ist spätestens seit einer aktuellen Einschaltung in einer Vorarlberger Gemeindepublikation um eine Facette reicher: In einem Wohnungsinserat wird neben beruflicher Beschäftigung und dem Verzicht auf Tabakkonsum zusätzlich ein gültiges Impfzertifikat verlangt.
Rechtliche Situation
Vonseiten der Vorarlberger Eigentümervereinigung erhielt VOL.AT von Mag. Thomas Moringer Auskunft über die juristische Standfestigkeit von derartigen (An)Forderungen: "Grundsätzlich gibt es nach dem Gleichbehandlungsgesetz diverse Vorgaben, die in einem Wohnungsinserat berücksichtigt werden müssen. Faktoren wie Geschlecht, Herkunft sowie ethnische oder religiöse Zugehörigkeit müssen gleichwertig behandelt werden. In Sachen Impfung gibt es hierzu aber noch keine konkreten Ausführungen. Auch gilt das Rauchen als normale Abnützung einer Wohnung und keineswegs als Kündigungsgrund. In Deutschland vertrat aber eine Anwältin die persönliche Meinung, dass die Herausgabe von sensiblen Gesundheitsdaten keineswegs von Eigentümern verlangt werden darf. Andererseits könnte man aus gesundheitlicher Sicht argumentieren, dass man zum Schutz von etwaigen Nachbarn oder weiteren Untermietern eine Impfung verlangt. Konkret hören wir aber ebenfalls zum ersten Mal von so einer Situation."
Diskriminierung von Ungeimpften?
Politisch und auch gesellschaftlich gehen die Wogen hoch. Während sich der Großteil der Bevölkerung für Impfung und einhergehende Maßnahmen ausspricht, fühlen sich Teile der Gesellschaft diskriminiert und ihrer persönlichen Freiheit beraubt. Das beweisen auch zwei Volksbegehren, die aktuell aufliegen: Ab sofort kann man nämlich für die beiden Ansuchen "Impfpflicht: Notfalls Ja" und "Impfpflicht: Striktes Nein" unterschreiben.
Video: Ist eine Impfpflicht moralisch vertretbar, Herr Professor Liessmann?
(VOL.AT)
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