„Nächste Woche Anschlag auf Wien. Nach diesem Attentat wird mich ganz Österreich kennen. Ficke alle Christen“, schreibt der damals 16-Jährige auf Instagram. Abschließend fügt er auf Hebräisch noch „Halleluja“ dazu.
Terroristische Straftat
Diese Äußerung gilt als Verbrechen der terroristischen Straftat, weil sie geeignet ist, das öffentliche Leben empfindlich zu stören. Die Vergangenheit hat gelehrt, dass solche Meldungen nicht von vornherein einfach als „Spinnerei“ abgetan werden können.
Andere User bedroht
Der junge Mann, dem Psychiater Reinhard Haller eine Persönlichkeitsentwicklungsstörung attestiert, hat noch mehr angestellt. Er beschimpfte und bedrohte andere User.
„Ich töte Dich langsam und qualvoll mit einem Messer, Du Bastard“, ist nur ein Beispiel aus dem seitenlangen Chatprotokoll, das dem Gericht vorliegt.
„Heute tut es mir leid, ich wollte nur Aufmerksamkeit, möglichst viele Follower“, räumt der heute 18-Jährige ein.
Die Strafe
Als Strafe bekommt er 1200 Euro Strafe, die Hälfte muss er bezahlen, die andere Hälfte ist auf Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig.
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