Neben der neuen Sterbehilfe-Regelung gilt es zahlreiche Corona-Maßnahmen wie die Kurzarbeit-Prämie zu beschließen. Zudem werden Schulabmeldungen schwieriger, wird der Gehaltsabschluss im Öffentlichen Dienst fixiert und stellt sich Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) erstmals einer "Fragestunde".
Sterbehilfe
Größter Gesetzesbeschluss ist zweifellos jener, indirekt vom VfGH erwirkter zur Sterbehilfe. Zwar bleibt Tötung auf Verlangen verboten, doch wird Beihilfe zum Suizid in einem engen Rahmen möglich. Schwer oder unheilbar Kranke, die volljährig und entscheidungsfähig sind, erhalten die Möglichkeit für eine entsprechende Verfügung. Voraussetzung ist, dass die Sterbewilligen von einem Arzt aufgeklärt sind und die Krankheit festgestellt wird. Zudem muss die Entscheidungsfähigkeit von einem zweiten Mediziner bestätigt werden.
Saisonniers
Neuerungen gibt es auch für die Saisonbranchen. Die Höchstkontingente für Saisonniers in der Niederlassungsverordnung werden gestrichen. Zudem werden die Bedingungen für den Einsatz von Stammkräften gelockert.
Öffentlicher Dienst
Grund zur Freude gibt die Dienstrechtsnovelle für die Öffentlich Bediensteten. Ihnen wird ein großzügiger Gehaltsabschluss zuteil. Das Plus beträgt im Schnitt drei Prozent. Zumindest gibt es 2,91 Prozent, maximal bei kleineren Bezügen sind es 3,22 Prozent. Neu organisiert wird die Beugehaft, die künftig höchstens ein Jahr verhängt werden kann.
Schulabmeldungen
Seit der Pandemie stark angestiegen ist die Zahl der Schul-Abmeldungen. Dem Trend tritt man nun gesetzlich entgegen. Künftig muss die Abmeldung bereits mit dem Ende des vorangegangenen Schuljahrs erledigt sein. Außerdem gibt es ein verpflichtendes "Reflexionsgespräch".
Corona
In vielen Bereichen wird auch in Sachen Corona nachjustiert bzw. werden geltende Fristen verlängert, etwa der Zuschuss zu den betrieblichen Testungen bis inklusive März. Auch kann beispielsweise das Gelöbnis anlässlich der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft weiter schriftlich abgegeben werden und verlieren Pensionisten, die zur Pandemiebekämpfung wieder in ihren Job im Gesundheitswesen einsteigen, ihre vorzeitig bezogene Alterspension nicht.
Neu ist die Einführung von Mindeststrafen bei Verstößen gegen COVID-19-Schutzmaßnahmen. Das betrifft unter anderem Betretungsverbote, Ausgangsbeschränkungen und Verbote von Zusammenkünften. Zu berappen sind künftig jedenfalls zehn Prozent der jeweiligen Höchststrafe.
Verlängert wird die Corona-bedingte Sonderbetreuungszeit bis Ende März 2022. Ebenfalls um drei Monate ausgedehnt wird die Kurzarbeit für besonders von der Pandemie betroffene Betriebe. Die Langzeit-Kurzarbeitsprämie von 500 Euro gilt für alle Personen, die zwischen März 2020 und Oktober 2021 mindestens zehn Monate sowie im November 2021 mindestens einen Tag in Kurzarbeit waren.
Essensgutscheine im Homeoffice werden steuerbefreit, auch wenn das Essen geliefert wurde. Weiters wird eine pauschale Absetzbarkeit von Arbeitszimmern bei betrieblichen Einkünften eingeführt. Weihnachtsgutscheine bis 365 Euro sind auch dieses Jahr steuerfrei.
Kinderbetreuungsgeld
Beim Kinderbetreuungsgeld wird die Zuverdienstgrenze per 1. Jänner von 7.300 auf 7.600 Euro erhöht. Schließlich steht auch noch eine Urheberrechtsnovelle auf der Agenda.
Volksbegehren
Von den drei Volksbegehren, die die 100.000er-Grenze zur Behandlung im Nationalrat geschafft haben, verspricht jenes zur "Impf-Freiheit" die mit Abstand hitzigsten Debatten. Bei den beiden anderen geht es um Tierschutz bzw. "Ethik für alle".
Den Auftakt zur zweitägigen Plenarwoche können am Mittwoch die Grünen gestalten. Sie haben als Thema für die "Aktuelle Stunde" "Atomkraft ist keine Lösung für den Klimaschutz" ausgewählt und harren der Beantwortung durch Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne).
(APA)
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