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Gesetzesentwurf zu Pensionen in Begutachtung

Das Sozialministerium hat einen Gesetzesentwurf zum Thema Pensionen in die Begutachtung gesandt. Neben der schon vereinbarten Verlängerung der Hacklerregelung bis 2013 ist vor allem das Pensionsmonitoring brisant.

Das Konzept von Sozialminister Buchinger sieht vor, dass bei einer Verteuerung des Systems etwa durch eine Erhöhung der Lebenserwartung die Politik Maßnahmen treffen muss. Allerdings gibt es keinen Automatismus, wie ihn Wirtschaftsminister Bartenstein befürwortet. Der entscheidende Punkt wird jedenfalls erreicht sein, wenn die Lebenserwartung um sechs Jahre (bezogen auf eine 50-Jahr-Periode) stärker steigt, als bei der Ursprungsprognose erwartet. Dann soll von der Regierung zwingend ein Bericht erstellt werden, der Maßnahmen zur Stabilisierung des Systems erhält. Bisher war nur alle drei Jahre solche eine Überprüfung angesetzt gewesen, künftig dürfte sie jährlich stattfinden.

Im Fall steigender Ausgaben ist der dadurch verursachte Mehrbedarf insbesondere durch Veränderung der Instrumente Zu- und Abschläge, Aufwertungsfaktoren, Pensionskontoprozentsatz, jährliche Pensionsanpassung und Zugangsvoraussetzung im Pensionsrecht zu bedecken. Bei sinkenden Einnahmen ist Mehrbedarf insbesondere durch Veränderung der Instrumente Höchstbeitragsgrundlage, Mindestbeitragsgrundlage und Beitragssatz zu bedecken, heißt es im Begutachtungstext.

Weiters im Paket enthalten ist die Verlängerung der Hacklerregelung um 36 Monate bis ins Jahr 2013. Man wird also vorerst weiter als Mann mit 60 und als Frau mit 55 abschlagsfrei in den Ruhestand treten können, sofern 45 bzw. 40 Beitragsjahre vorliegen. Buchinger plant dabei eine kleine weitere Attraktivierung dieser begünstigten Pensionsform. Es soll künftig neben Präsenzdienst und Kinderbetreuungszeit auch Krankengeldbezug als echte Beitragszeit anerkannt werden. Der Gesetzesvorschlag soll am 30. April in den Ministerrat kommen.

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