Gesetzesentwurf zu NS-Justizopfer-Rehabilitierung

Laut Parlamentskorrespondenz soll versucht werden, bis zur Behandlung im Nationalrat eine Einigung aller fünf Fraktionen zu erreichen. FPÖ und BZÖ hatten jedoch schon zuvor ihr striktes Nein zur generellen Rehabilitierung bekräftigt.
Der mehrheitsfähige Gesetzesentwurf war nach jahrelangen Diskussionen zustande gekommen. Auch Verurteilungen homosexueller Handlungen und sogenannte “Verurteilungen mit typischem NS-Unrechtsgehalt” werden in der am Mittwoch von SPÖ, ÖVP und Grünen präsentierten Einigung berücksichtigt, diese beiden Punkte sollen allerdings einer Einzelfallprüfung unterliegen.
Vertreter von Opferorganisationen begrüßten das Gesetzesvorhaben prinzipiell. Ein eigens geschaffenes “Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz” soll sämtliche Urteile des Volksgerichtshofs, der Standesgerichte und der Sondergerichte in der NS-Zeit berücksichtigen. Weiters betroffen sind die Sprüche des Erbgesundheitsgerichts, das Zwangssterilisierungen und -abtreibungen bewirkt hat, sowie die Aufhebung der Urteile von Militär- und SS-Gerichten. Erstmals sollen bei der Aufhebung der Urteile auch ausländische Staatsbürger berücksichtigt werden.
Rehabilitiert werden laut Gesetzestext “alle Opfer gerichtlicher Unrechtsentscheidungen” sowie jene, die – ohne deswegen verurteilt worden zu sein – “Akte des Widerstandes gesetzt und etwa als Widerstandskämpfer oder insbesondere als Deserteure” an der Seite des NS-Regimes “zu dessen Schwächung und Beendigung sowie zur Befreiung Österreichs beigetragen haben”.