Schon im Regierungsprogramm Anfang Dezember war angekündigt worden, dass bei Gleitzeit oder aktiver Reisezeit die tägliche Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden steigen soll. Am 6. März haben die beiden für das Thema verantwortlichen Minister dann ein “Arbeitszeitpaket” angekündigt, wonach Arbeitnehmer bei Gleitzeit künftig bis zu 12 Stunden arbeiten dürfen, es darf ihnen aber auch der Arbeitgeber bis zu zwölf Stunden Arbeit anordnen. Die Wochenarbeitszeit soll aber unverändert bleiben.
12-Stunden Arbeitstag soll kommen
Auch wenn ein Teil der Tätigkeit auf Reisezeit entfällt, darf der Arbeitstag laut Ministervorschlag von Anfang März zwölf Stunden lang werden. Lehrlinge dürfen bei passiver Reisezeit, also wenn sie mitfahren, bis zu zehn Stunden arbeiten. Damit sollen Montagearbeiten und Dienstreisen erleichtert werden.
Zuschläge für Überstunden müssen aber erhalten bleiben, auch sollen die Regeln zur Wochenarbeitszeit davon nicht berührt sein. Insbesondere gilt weiter die wöchentliche Maximalarbeitszeit von 50 Stunden.
Verhandlungen noch nicht abgeschlossen
An diesen Kernzielen hat sich nichts geändert, hieß es heute in den beiden Ministerien. Wie das im Detail geregelt wird, ist aber noch nicht beschlossen. Während sich das Wirtschaftsministerium nun nahe am Ziel sieht, bremst man im Sozialministerium noch ein wenig: Die Verhandlungen seien nicht abgeschlossen, heißt es dort. Es sei aber realistisch, dass es noch im April eine Einigung gibt. Offen ist auch, ob die Verabschiedung der Arbeitszeit-Regeln gekoppelt wird mit längeren Urlaubszeiten dem Pensionsmonitoring oder anderen von der Regierung geplanten Neuerungen im Sozialbereich.
Mitterlehner erhofft sich aus der Neuregelung bessere Freizeitgestaltungsmöglichkeiten für die Arbeitnehmer und besseren Gestaltungsspielraum bei der anfallenden Arbeit. Das sei “aus unserer Sicht eine Win-Win-Situation”, so der Minister am Mittwoch “ORF-Morgenjournal”. (APA)
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