Das Gesetz muss vom Landtag beschlossen werden. Hintergrund der Initiative ist ein langjähriger Rechtsstreit mit einer moslemischen Lehrerin. Das Kultusministerium hatte der Kopftuch-Trägerin die Übernahme in den Schuldienst verweigert.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht erklärte dies für zulässig, aber nur auf gesetzlicher Grundlage. Diese gibt es in Baden-Württemberg bisher nicht. Schulfragen sind in Deutschland Ländersache. Die Bundesländer sind uneins in der Frage eines Kopftuch-Verbots für Lehrerinnen.
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