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Geschworene und Schöffen für die nächsten zwei Jahre

In der Bürgerservice-Stelle der Gemeinde Vandans kann die Geschworenen- und Schöffenliste noch bis 14. Mai 2010 eingesehen werden.
In der Bürgerservice-Stelle der Gemeinde Vandans kann die Geschworenen- und Schöffenliste noch bis 14. Mai 2010 eingesehen werden. ©Gerhard Scopoli
Vandans am 1. Mai 2010

Vandans. Die Geschworenen und Schöffen für die Jahre 2011 und 2012 wurden jüngst ausgelost.

Die Liste mit den berufenen Personen kann noch bis 14. Mai in der Bürgerservice-Stelle des Gemeindeamtes Vandans eingesehen werden. Die Amtsstunden sind von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr. Das Verzeichnis ist fortlaufend nummeriert und alphabetisch geordnet. Das Amt eines Geschworenen oder Schöffen ist ein Ehrenamt. Die Ausübung eines solchen Amtes bringt zum Ausdruck, dass das Volk an der Rechtssprechung mitwirkt. Sie ist allgemeine Pflicht eines Staatsbürgers. Die Geschworenen und Schöffen werden nicht bezahlt, erhalten aber einen Ersatz für Reisekosten, einen allfälligen Verdienstentgang etc. Die Mitwirkung von Geschworenen und Schöffen an der Rechtsprechung ist in der Bundesverfassung geregelt. Sie entscheiden grundsätzlich gemeinsam mit den Berufsrichtern und haben dasselbe Stimmrecht wie diese. Bei Ausübung ihres Amtes sind Richter, Geschworene und Schöffen unabhängig. Nach dem Geschworenen- und Schöffengesetz 1990 sind zum Amt eines Geschworenen österreichische Staatsbürger berufen. Zu Beginn des ersten Jahres, in dem sie tätig sein sollen, haben sie das 25., nicht jedoch das 65. Lebensjahr vollendet. Vom Amt eines Geschworenen oder Schöffen sind etwa jene ausgeschlossen, die infolge ihres körperlichen oder geistigen Zustandes die Pflichten des Amtes nicht erfüllen oder die die Gerichtssprache nicht verstehen und daher der Verhandlung nicht folgen können. Überdies ist es eingetragenen Personen möglich, einen Antrag auf Befreiung zu stellen.

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