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Geschlossene Betriebe erhalten Entschädigung

Geschlossene Betriebe erhalten Entschädigung.
Geschlossene Betriebe erhalten Entschädigung. ©APA/EXPA/ ERICH SPIESS
Die Mitte März wegen der Corona-Pandemie geschlossenen Betriebe können eine Entschädigung erwarten. Eine neue Verordnung trat am 22. Juli in Kraft.

Die Mitte März aufgrund des Epidemiegesetzes geschlossenen Betriebe in Österreich können langsam auf eine Entschädigung hoffen. Die entsprechende Verordnung zur Verdienstentgangsregelung sei am 22. Juli in Kraft getreten, hieß es aus dem Gesundheitsministerium am Sonntag auf APA-Anfrage.

Zwischen 10. und Mitte März hatten die Bezirksbehörden aufgrund der Corona-Pandemie unter anderem zahlreiche Hotels und Seilbahnen in Westösterreich auf Grundlage des Epidemiegesetzes geschlossen. Dieses Gesetz aus dem Jahre 1950 sieht für die Zeit der behördlich angeordneten Schließung den Ersatz des vollen Verdienstentgangs vor. Mit dem schnell beschlossenen COVID-19-Maßnahmengesetz wurde dies aber ausgehebelt, es gibt nun keinen Entschädigungsanspruch mehr. Für die Betriebe, die nach Paragraf 20 des Epidemiegesetzes geschlossen wurden, ist eine Entschädigung für den Zeitraum bis Ende März möglich. Laut Medienberichten sollen in Tirol, Salzburg, Kärnten und Vorarlberg bereits über 20.000 Anträge (inklusive Mehrfachansuchen) gestellt worden sein.

Staatliche Unterstützung wird abgezogen

"Zu beachten ist, dass die diversen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen (insbesondere Fixkostenzuschuss und Härtefallfonds) gegenseitig angerechnet werden, sodass es hier zu keiner Doppelförderung kommen kann", so Manfred Schekulin von der Prodinger Tourismusberatung am Sonntag in einer Aussendung. Auch die allfällige Zahlung einer Betriebsunterbrechungsversicherung kürze den Anspruch. Als Ausgangspunkt bzw. Vergleichsmaßstab für die Entschädigungsberechnung werde das Betriebsergebnis (Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte) herangezogen, so der Experte.

Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz konnten bis Anfang Juli nur sechs Wochen lang geltend gemacht werden. Aufgrund einer Gesetzesnovelle beträgt die Frist für Anträge auf Entschädigungen nun aber drei Monate. Die Frist hat damit mit 7. Juli neu zu laufen begonnen und endet nach drei Monaten. Anträge auf Entschädigung rund um die Corona-Zwangschließungen nach dem Epidemiegesetz können bei den Bezirksverwaltungsbehörden gestellt werden.

Edtstadler überlegt Änderung des Covid-19-Gesetzes

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) erwägt angesichts der Aufhebung von Corona-Verordnungen durch den VfGH, das zugrunde liegende Covid-19-Gesetz zu ändern. Außerdem hält es sie es für nötig, die Sunset-Klausel zu ändern, also die Corona-Sondergesetze länger als bis 31. Dezember in Kraft zu lassen. Denn es wäre "illusorisch" zu glauben, dass Corona dann vorbei ist, sagt sie im "profil".

Die jetzige gesetzliche Grundlage sei laut Verfassungsgerichtshof nicht ausreichend gewesen, um breite Ausgangsbeschränkungen zu verhängen. Deshalb müsse man "handeln für den Fall, dass wir sie wieder brauchen" - was man "leider nicht ausschließen könne", plädiert Edtstadler dafür, zu "prüfen, ob man eine andere gesetzliche Grundlage braucht".

Der Verfassungsgerichtshof habe dem Gesetzgeber ja einen weiten Ermessensspielraum zur Bekämpfung der Corona-Krise eingeräumt - aber die Verordnung des Gesundheitsministeriums zu den Ausgangsbeschränkungen aufgehoben, weil sie für das Gesetz "zu breit angelegt waren".

Edstadler zu Straferlass skeptisch

Noch nicht entschieden hat die Regierung offensichtlich, wie man mit den bereits bezahlten Strafen umgeht, die auf Basis der aufgehobenen Verordnung verhängt wurden. Man schaue sich das mit Experten an, berichtete Edtstadler. Und zeigt sich skeptisch gegenüber der - u.a. auch von den Grünen - Rückzahlung. Die große Mehrheit habe sich an die Ausgangsbeschränkungen gehalten. Da könnte es "ein Gefühl der Ungerechtigkeit erzeugen, wenn der Minderheit, die sich nicht an die Beschränkungen gehalten hat, die Strafen erlassen werden".

Die Verfassungsministerin tritt zudem "unbedingt" dafür ein, wieder ordentliche Gesetzes-Begutachtungen zu machen. In der Coronakrise habe es "klarerweise" enormen Entscheidungsdruck gegeben. Aber jetzt müsse man "zurückkommen zu mehr Planbarkeit, auch was juristische Dinge betrifft".

(APA/red)

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