Transsexuelle dürfen demnach nach einer Geschlechtsumwandlung mit dem bisherigen Ehepartner verheiratet bleiben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Regelung im Transsexuellengesetz für grundgesetzwidrig erklärt, nach der die rechtliche Anerkennung der anderen Geschlechtszugehörigkeit davon abhängig gemacht wird, dass der Betroffene nicht verheiratet ist.
Damit gab das Gericht am Mittwoch dem Familienvater recht, der sich seit langem als Frau fühlt. Seine intakte Ehe will er nicht aufgeben – weshalb ihm die juristische Anerkennung als Frau versagt wurde. Dem Betroffenen sei eine Aufgabe der Ehe nicht zuzumuten, heißt es in dem Beschluss weiter. Der Beschwerdeführer, ein 1929 geborener Mann, kann damit juristisch als Frau anerkannt werden – und trotzdem mit seiner Frau verheiratet bleiben.
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