AA

Geschlecht kann über den Asylantrag entscheiden

40.000 Urteile des Asylgerichtshofs untersucht
40.000 Urteile des Asylgerichtshofs untersucht ©APA (Archiv/dpa)
Das Geschlecht von Asylsuchenden und von Richtern kann über den Ausgang des Asylverfahrens entscheiden. Das zeigt die Analyse von mehr als 40.000 Urteilen des österreichischen Asylgerichtshofes zwischen 2008 und 2013 durch Wissenschafter der Unis Wien und Mannheim. Demnach gewähren Richterinnen eher Asyl, und Frauen haben höhere Chancen, wenn ihr Richter vorwiegend Anträge von Männern bearbeitet.

Nach Angaben der Wissenschafter in einer Aussendung der Uni Wien fielen im Untersuchungszeitraum rund 31 Prozent der 40.000 Urteile des Asylgerichtshofs positiv aus. 42 Richter und 39 Richterinnen bearbeiteten durchschnittlich jeweils rund 90 Fälle pro Jahr. Dabei hatten sie mit einem höchst unterschiedlichen Geschlechterverhältnis zu tun: Während einzelne Richterinnen bzw. Richter ein Jahr lang keinen einzigen Antrag einer Frau bearbeiteten, hatten andere zu fast zwei Dritteln mit Antragstellerinnen zu tun. Grund dafür ist u.a., dass Richter für bestimmte Länder oder Regionen zuständig sind.

Richterinnen gewähren eher Asyl

In ihrer im Fachjournal "Sex Roles" veröffentlichten Studie zeigen die Politikwissenschafter Alejandro Ecker (Uni Mannheim), Laurenz Ennser-Jedenastik und Martin Haselmayer (beide Uni Wien), dass Richter beiderlei Geschlechts, die vorwiegend Fälle männlicher Antragsteller bearbeiteten, eher zu Gunsten von Frauen entschieden. Die Chancen von weiblichen Asylsuchenden war in diesem Fall um 17 Prozentpunkte erhöht. Bei Richtern, die annähernd ausgeglichen mit weiblichen und männlichen Antragstellern zu tun haben, zeigten sich dagegen keinerlei geschlechtsspezifische Unterschiede.

Auch das Geschlecht des Richters hat Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens: Richterinnen seien generell eher geneigt, Asyl zu gewähren, als ihre männlichen Kollegen, betonen die Wissenschafter. Demnach lag bei Richterinnen die Chance auf eine positive Entscheidung um rund neun Prozentpunkte höher - und zwar unabhängig vom Geschlecht der Antragsteller. Männliche Richter urteilten strenger, seien dabei aber ebenfalls neutral bezüglich des Geschlechts der Asylsuchenden.

Keine Frage von richtig oder falsch

Die Wissenschafter betonen, nicht untersucht zu haben, ob einzelne Entscheidungen richtig oder falsch waren. "Auch treffen wir keine Aussage darüber, ob Frauen zu nachsichtig oder Männer zu streng behandelt werden oder urteilen. Aber wir stellen fest, dass Asylanträge von Männern und Frauen unter Umständen ungleich behandelt werden. Und da Asylentscheidungen Grundrechte sowie den Rechtsstaat als Ganzes betreffen, halten wir das für ein Problem", erklärte Ennser-Jedenastik.

Um den beobachteten Geschlechtereffekten gegenzusteuern, schlagen die Wissenschafter vor, Asylanträge und Beschwerden von geschlechterparitätisch besetzten Gremien entscheiden zu lassen. Auch das Geschlechterverhältnis in der Fallzuteilung an die Richter könnte berücksichtigt werden.

(APA)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Politik
  • Geschlecht kann über den Asylantrag entscheiden